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Energie & Management > Politik - Margining-Hilfen für Energieunternehmen starten Ende Juni
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Politik

Margining-Hilfen für Energieunternehmen starten Ende Juni

Die Bundesregierung richtet ab Ende Juni Hilfen der KfW für Unternehmen ein, die höhere Absicherungen (Marginings) an den Energiebörsen für ihre Beschaffung hinterlegen müssen.
Zum Maßnahmepaket für Unternehmen, die besonders von Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind, kommt jetzt ein weiteres Instrument hinzu. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bereiten ein Margining-Finanzierungsinstrument vor. Es soll Unternehmen absichern, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie sollen weiter den Zugang zu ausreichender Liquidität haben, gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität. Es soll ihnen helfen, die Sicherheitsleistungen, sogenannte Marginings zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten sind.

Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert, heißt es in der Ankündigung des BMWK vom 17. Juni. Erste Beratungsgespräche seien ab sofort möglich. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Für die Versorgungssicherheit brauchen wir funktionierende und stabile Energiemärkte. Damit dies gewährleistet ist, müssen wir Energieunternehmen, bei der Sicherung ihrer Liquidität unterstützen.“ Deshalb würden die Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Mittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ergänzte: „Wir greifen den Unternehmen unter die Arme, die ohne eigenes Zutun aufgrund der extremen Entwicklung an den Energiemärkten in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels versicherte: „Die KfW wird ihren Beitrag leisten, um die Energie- und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten.“ Zugleich werde das Engagement für die Entwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz weiter ausgebaut.

Berechtigte Unternehmen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Marginings an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und Emissionszertifkate leisten müssen. Dies gilt für Terminkontrakte an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden. Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland. Spekulative Positionen würden nicht finanziert.

Die Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein. Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein. Und dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich. Ein positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose ist Voraussetzung, es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln. Der Zinssatz orientiert sich am EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart.

Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision vereinbart. Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert. Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kreditlinie.

Das Verfahren

Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, ab sofort zunächst in einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich. Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind:
Herr Curt Distler, 0211 981 2647 curt.distler@de.pwc.com
Herr Bernd Papenstein 0211 981 2639 bernd.papenstein@de.pwc.com

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet und ist voraussichtlich Ende Juni 2022 möglich. Es ist aber bereits jetzt sinnvoll ein Beratungsgespräch zu führen und die Antragstellung vorzubereiten. Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2022 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich. Der Umfang der Kredite soll bis zu 100 Mrd. Euro betragen. Zuvor gab es im April und Mai bereits ein das KfW-Kreditprogramm und ein Bürgschaftsprogramm um Insolvenzen wegen hoher Energiepreise und unterbrochener Lieferketten zu verhindern.

Freitag, 17.06.2022, 16:21 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Margining-Hilfen für Energieunternehmen starten Ende Juni
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Margining-Hilfen für Energieunternehmen starten Ende Juni
Die Bundesregierung richtet ab Ende Juni Hilfen der KfW für Unternehmen ein, die höhere Absicherungen (Marginings) an den Energiebörsen für ihre Beschaffung hinterlegen müssen.
Zum Maßnahmepaket für Unternehmen, die besonders von Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind, kommt jetzt ein weiteres Instrument hinzu. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bereiten ein Margining-Finanzierungsinstrument vor. Es soll Unternehmen absichern, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie sollen weiter den Zugang zu ausreichender Liquidität haben, gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität. Es soll ihnen helfen, die Sicherheitsleistungen, sogenannte Marginings zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten sind.

Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert, heißt es in der Ankündigung des BMWK vom 17. Juni. Erste Beratungsgespräche seien ab sofort möglich. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Für die Versorgungssicherheit brauchen wir funktionierende und stabile Energiemärkte. Damit dies gewährleistet ist, müssen wir Energieunternehmen, bei der Sicherung ihrer Liquidität unterstützen.“ Deshalb würden die Unternehmen die Möglichkeit bekommen, Mittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ergänzte: „Wir greifen den Unternehmen unter die Arme, die ohne eigenes Zutun aufgrund der extremen Entwicklung an den Energiemärkten in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels versicherte: „Die KfW wird ihren Beitrag leisten, um die Energie- und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten.“ Zugleich werde das Engagement für die Entwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz weiter ausgebaut.

Berechtigte Unternehmen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Marginings an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und Emissionszertifkate leisten müssen. Dies gilt für Terminkontrakte an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden. Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland. Spekulative Positionen würden nicht finanziert.

Die Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein. Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein. Und dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich. Ein positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose ist Voraussetzung, es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln. Der Zinssatz orientiert sich am EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart.

Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision vereinbart. Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert. Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kreditlinie.

Das Verfahren

Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, ab sofort zunächst in einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich. Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind:
Herr Curt Distler, 0211 981 2647 curt.distler@de.pwc.com
Herr Bernd Papenstein 0211 981 2639 bernd.papenstein@de.pwc.com

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet und ist voraussichtlich Ende Juni 2022 möglich. Es ist aber bereits jetzt sinnvoll ein Beratungsgespräch zu führen und die Antragstellung vorzubereiten. Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2022 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich. Der Umfang der Kredite soll bis zu 100 Mrd. Euro betragen. Zuvor gab es im April und Mai bereits ein das KfW-Kreditprogramm und ein Bürgschaftsprogramm um Insolvenzen wegen hoher Energiepreise und unterbrochener Lieferketten zu verhindern.

Freitag, 17.06.2022, 16:21 Uhr
Susanne Harmsen

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