Durch den Vertrag von Lissabon erhält die EU eine eigene Zuständigkeit in der Energiepolitik.
Nach Artikel 194 verfolgt die Energiepolitik der Union folgende Ziele: Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes, Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen sowie Förderung der Interkonnektion der Energienetze. In diesen Bereichen können Ministerrat und Europäisches Parla
Mittwoch, 2.12.2009, 10:07 Uhr
Tom Weingärtner
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