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Leserbrief zum Beitrag „Energiewende der ganz eigenen Art“ von Dr. Christian Theobald in E&M vom 15. Februar.
Beim Thema Netzkonzessionen stellen sich mir immer wieder grundsätzliche Fragen. Das im Rahmen der Konzessionsvergabe durch den Gesetzgeber in den letzten Jahren oktroyierte Scheinvergabeverfahren ist im Grunde nicht geeignet, über einen bestehenden Gegenstand, das öffentliche Strom- oder Gasnetz, das dem Gemeinwohl dient, Vergabeentscheidungen vorzuschreiben beziehungsweise zu treffen.Ver
Dienstag, 14.02.2017, 13:09 Uhr
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