Die Bundesregierung hat wesentliche Forderungen der Branche in ihren Entwurf für das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgenommen, allerdings keine durchgängige Erhöhung der Fördersätze vorgesehen.
Nun also tatsächlich noch vor Weihnachten: Der KWKG-Entwurf wird voraussichtlich am 14. Dezember im Kabinett beschlossen. Wichtigste Änderungen: Größere KWK-Anlagen mit über 2 MW Leistung erhalten als Ausgleich für die Kosten durch den Emissionshandel eine um 0,3 Ct/kWh höhere Vergütung: Sie beträgt ab 1. Januar 2013 1,8 ct/kWh. Neu in die Förderung einbezogen wird die
Dienstag, 6.12.2011, 10:12 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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