Die EU-Kommission will gegen vier Mitgliedstaaten, die noch immer keine Nationalen Allokationspläne (NAP) vorgelegt haben, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Italien, Österreich, Dänemark und Ungarn werden in Kürze die Aufforderung zu einer begründeten Stellungnahme erhalten, wenn sie nicht „unverzüglich“ ihre NAP für die zweite Handelsperiode im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) einreichen, gab die Kommission am 12. Dezember bekannt. Die begründete Stellungnahme ist nach dem Versand von Warnbriefen Mitte Oktober der zweite Schritt im s
Mittwoch, 13.12.2006, 10:11 Uhr
Heidrun Rothweiler
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