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Energie & Management > Wettbewerb - Kommentar: Verrechtlichung der schlechten Praxis
Wettbewerb

Kommentar: Verrechtlichung der schlechten Praxis

Bei „Verrechtlichung“ gibt das Schreibprogramm „Word“ rote Signale, ebenso wie bei „Verbändevereinbarung“. Beide Wörter entsprechen nicht dem deutschen Sprachgebrauch, es sind Wortschöpfungen, mit denen am ehesten Juristen umgehen können. Und sie müssen es auch. Die freiwilligen Verbändevereinbarungen VV Strom I bis II plus, die VV Gas I bis II haben keinerlei Rechtscharakter.
Darauf verwiesen Rechtsanwälte. Deshalb gibt es zivilrechtliche Klagen wegen der Verhinderung von Wettbewerb. Deshalb wird das Kartellamt beschäftigt. Deshalb haben neue Spieler im Markt allergrößte Probleme. Deshalb hat selbst eine mächtige EnBW mit ihrer Marke „Yello“ Millionenverluste. Deshalb kommen mahnende Briefe aus Brüssel nach Berlin. Deshalb gibt es Hunderte von Netzbetreiber

Freitag, 7.06.2002, 10:51 Uhr
Helmut Sendner
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Bei „Verrechtlichung“ gibt das Schreibprogramm „Word“ rote Signale, ebenso wie bei „Verbändevereinbarung“. Beide Wörter entsprechen nicht dem deutschen Sprachgebrauch, es sind Wortschöpfungen, mit denen am ehesten Juristen umgehen können. Und sie müssen es auch. Die freiwilligen Verbändevereinbarungen VV Strom I bis II plus, die VV Gas I bis II haben keinerlei Rechtscharakter.
Darauf verwiesen Rechtsanwälte. Deshalb gibt es zivilrechtliche Klagen wegen der Verhinderung von Wettbewerb. Deshalb wird das Kartellamt beschäftigt. Deshalb haben neue Spieler im Markt allergrößte Probleme. Deshalb hat selbst eine mächtige EnBW mit ihrer Marke „Yello“ Millionenverluste. Deshalb kommen mahnende Briefe aus Brüssel nach Berlin. Deshalb gibt es Hunderte von Netzbetreiber

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