Den Freispruch „zweiter Klasse" für die Stromkonzerne stellten manche Medien fest, als das Bundeskartellamt Mitte Januar seine Sektorenuntersuchung zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel veröffentlicht hat.
So kann man tatsächlich die Pressemeldung der Wettbewerbshüter lesen, in der es heißt: „Eine systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten ließ sich auf Grundlage der untersuchten Daten zur Kraftwerkseinsatzsteuerung und zur Kostensituation der einzelnen Kraftwerke nicht nachweisen. Gleichwohl hat die umfassende empirische Analyse des Marktgeschehens gezeigt, dass die
Dienstag, 1.02.2011, 10:20 Uhr
Jan Mühlstein
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