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Energie & Management > Stromnetz - Klimapakt nimmt letzte Hürde
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Stromnetz

Klimapakt nimmt letzte Hürde

Der Ministerrat der EU hat den letzten Haken an die Reform des Strom- und Gasmarktes gemacht, die letzten Instrumente zur Umsetzung des europäischen „Grean Deal“.
Die Minister verabschiedeten in Brüssel das Gasmarkt-Paket, das die Kommission im Dezember 2021 vorgelegt hatte, einschließlich der Regulierung für Wasserstoffmärkte und erneuerbare Gase, sowie die Reform des Elektrizitätsmarktes. Letztere hatte die Kommission im März 2023 als Antwort auf die Verwerfungen in der Energiewirtschaft vorgeschlagen. Über beide Pakete hatten sich der Ministerrat und das Europäische Parlament im Dezember letzten Jahres abschließend verständigt.

Die Union sei damit besser auf künftige Krisen vorbereitet, sagte die belgische Ratsvorsitzende, Tinne van der Straeten. Die Kommission unterstrich in einer Erklärung die Entschlossenheit der EU, den Übergang zu einer emissionsfreien Energieerzeugung fortzusetzen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Verbraucher besser zu schützen. Die Reformen würden zu mehr Investitionen in saubere Energie führen und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Die Elektrizitätsmarktreform biete den Verbrauchern mehr Optionen, mehr Informationen und mehr Berechenbarkeit im Hinblick auf ihre Energiekosten. Die neuen Regeln für den Gasmarkt stellen nach Ansicht der Kommission sicher, dass Gas einschließlich Wasserstoff frei im Binnenmarkt zirkulieren können. Die Mitgliedsstaaten hätten in Zukunft die Möglichkeit, Gasimporte aus Russland und Weißrussland zu unterbinden oder zu begrenzen.

Ãœbergang von Erdgas zu Wasserstoff bis 2050

Wichtigstes Ziel der Elektrizitätsmarktreform ist es, den Ausbau der emissionsfreien Stromerzeugung zu beschleunigen, um schneller unabhängig von fossilen Energien zu werden. Alleinige Instrumente zur Förderung der erneuerbaren aber auch der Atomenergie sollen in Zukunft „zweiseitige Differenzverträge“ (Contracts for Difference, CfD) sowie langfristige Lieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) werden.

Verbraucher, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen, können in Zukunft nicht vom Netz abgeklemmt werden. Mieterstrom- und andere „Energy-Sharing-Projekte“ werden erleichtert. Der Ministerrat kann, in Absprache mit der Kommission, eine Energiekrise erklären, wenn die Preise stark ansteigen. Die Mitgliedsstaaten können dann Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher ergreifen.

Auf dem Gasmarkt werden die regulatorischen Voraussetzungen für den Übergang von Erdgas zu einer Wasserstoffwirtschaft geschaffen. Für den Transport, die Lagerung und das Angebot von Wasserstoff sollen spezifische Regeln gelten, die jedoch an die Regulierung der Erdgasmärkte angelehnt sind. Ziel ist der friktionslose Übergang von Erdgas zu Wasserstoff. Er soll 2050 abgeschlossen sein. Lieferverträge für Erdgas werden deswegen auf 2049 befristet.

Weiterhin gemeinsamer Gaseinkauf

Der Ausbau der Infrastruktur für Erdgas und Wasserstoff soll abgestimmt und transparent erfolgen. Dafür sollen die Betreiber der Erdgas- und Wasserstoffnetze einen 10-Jahres-Plan für die Entwicklung der Leitungsnetze vorlegen. Den Mitgliedsstaaten wird erlaubt, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen.

Der gemeinsame Einkauf von Erdgas auf dem Weltmarkt, der zunächst nur vorübergehend eingeführt worden war, um die Nachfragemacht der EU wirkungsvoller zur Ãœberwindung der im letzten Jahr aufgetretenen Engpässe einzusetzen, wird jetzt zu einer dauerhaften Einrichtung. Die von der Kommission eingerichtete Platform, über die Kaufaufträge aus den Mitgliedsstaaten gebündelt („aggregiert“) werden, wird damit zu einer Dauereinrichtung.

Beide Gesetzespakete werden jetzt im Anzeiger der EU veröffentlicht. Einzelne Regelungen treten dann in den nächsten Monaten in Kraft, andere müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Nachbesserungsbedafr bei Kapazitäts- und Leistungsmärkten

Der VKU begrüßte die „ausgewogene“ Fortschreibung des Strommarktdesigns. Die Grundmechanismen des Marktes blieben erhalten und eine Erlösabschöpfung sei nicht vorgesehen. Die Standardisierung und Vereinfachung der PPA erleichtere es den Mitgliedsstaaten, die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern.

Nachbesserungsbedarf sieht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig bei der Regulierung der Kapazitäts- und Leistungsmärkte: „Wir brauchen einfache Regelungen, um dem Bedarf an regelbaren Kraftwerken durch Systeme zur Unterstützung der Flexibilität im Energiesystem nachzukommen.“ Zumal in Deutschland eine Verständigung über einen Kapazitätsmechanismus nicht absehbar sei.

In der Gasmarktregulierung sei es gelungen, die von der Kommission angestrebte Trennung der Gas- und Wasserstoff-Verteilnetze zu verhindern. Das sei ein großer Erfolg für die kommunale Wirtschaft: „Stadtwerke und Kommunalwirtschaft in Deutschland können nun den wichtigen Wasserstoffhochlauf unterstützen.“ Jetzt komme es auf eine zügige Umsetzung an. Dabei müssten die europäischen Vorschriften, das Energiewirtschaftsgesetz und der Regulierungsrahmen „synchronisiert“ ineinandergreifen.

Dienstag, 21.05.2024, 17:28 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Stromnetz - Klimapakt nimmt letzte Hürde
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Klimapakt nimmt letzte Hürde
Der Ministerrat der EU hat den letzten Haken an die Reform des Strom- und Gasmarktes gemacht, die letzten Instrumente zur Umsetzung des europäischen „Grean Deal“.
Die Minister verabschiedeten in Brüssel das Gasmarkt-Paket, das die Kommission im Dezember 2021 vorgelegt hatte, einschließlich der Regulierung für Wasserstoffmärkte und erneuerbare Gase, sowie die Reform des Elektrizitätsmarktes. Letztere hatte die Kommission im März 2023 als Antwort auf die Verwerfungen in der Energiewirtschaft vorgeschlagen. Über beide Pakete hatten sich der Ministerrat und das Europäische Parlament im Dezember letzten Jahres abschließend verständigt.

Die Union sei damit besser auf künftige Krisen vorbereitet, sagte die belgische Ratsvorsitzende, Tinne van der Straeten. Die Kommission unterstrich in einer Erklärung die Entschlossenheit der EU, den Übergang zu einer emissionsfreien Energieerzeugung fortzusetzen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Verbraucher besser zu schützen. Die Reformen würden zu mehr Investitionen in saubere Energie führen und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Die Elektrizitätsmarktreform biete den Verbrauchern mehr Optionen, mehr Informationen und mehr Berechenbarkeit im Hinblick auf ihre Energiekosten. Die neuen Regeln für den Gasmarkt stellen nach Ansicht der Kommission sicher, dass Gas einschließlich Wasserstoff frei im Binnenmarkt zirkulieren können. Die Mitgliedsstaaten hätten in Zukunft die Möglichkeit, Gasimporte aus Russland und Weißrussland zu unterbinden oder zu begrenzen.

Ãœbergang von Erdgas zu Wasserstoff bis 2050

Wichtigstes Ziel der Elektrizitätsmarktreform ist es, den Ausbau der emissionsfreien Stromerzeugung zu beschleunigen, um schneller unabhängig von fossilen Energien zu werden. Alleinige Instrumente zur Förderung der erneuerbaren aber auch der Atomenergie sollen in Zukunft „zweiseitige Differenzverträge“ (Contracts for Difference, CfD) sowie langfristige Lieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) werden.

Verbraucher, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen, können in Zukunft nicht vom Netz abgeklemmt werden. Mieterstrom- und andere „Energy-Sharing-Projekte“ werden erleichtert. Der Ministerrat kann, in Absprache mit der Kommission, eine Energiekrise erklären, wenn die Preise stark ansteigen. Die Mitgliedsstaaten können dann Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher ergreifen.

Auf dem Gasmarkt werden die regulatorischen Voraussetzungen für den Übergang von Erdgas zu einer Wasserstoffwirtschaft geschaffen. Für den Transport, die Lagerung und das Angebot von Wasserstoff sollen spezifische Regeln gelten, die jedoch an die Regulierung der Erdgasmärkte angelehnt sind. Ziel ist der friktionslose Übergang von Erdgas zu Wasserstoff. Er soll 2050 abgeschlossen sein. Lieferverträge für Erdgas werden deswegen auf 2049 befristet.

Weiterhin gemeinsamer Gaseinkauf

Der Ausbau der Infrastruktur für Erdgas und Wasserstoff soll abgestimmt und transparent erfolgen. Dafür sollen die Betreiber der Erdgas- und Wasserstoffnetze einen 10-Jahres-Plan für die Entwicklung der Leitungsnetze vorlegen. Den Mitgliedsstaaten wird erlaubt, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen.

Der gemeinsame Einkauf von Erdgas auf dem Weltmarkt, der zunächst nur vorübergehend eingeführt worden war, um die Nachfragemacht der EU wirkungsvoller zur Ãœberwindung der im letzten Jahr aufgetretenen Engpässe einzusetzen, wird jetzt zu einer dauerhaften Einrichtung. Die von der Kommission eingerichtete Platform, über die Kaufaufträge aus den Mitgliedsstaaten gebündelt („aggregiert“) werden, wird damit zu einer Dauereinrichtung.

Beide Gesetzespakete werden jetzt im Anzeiger der EU veröffentlicht. Einzelne Regelungen treten dann in den nächsten Monaten in Kraft, andere müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Nachbesserungsbedafr bei Kapazitäts- und Leistungsmärkten

Der VKU begrüßte die „ausgewogene“ Fortschreibung des Strommarktdesigns. Die Grundmechanismen des Marktes blieben erhalten und eine Erlösabschöpfung sei nicht vorgesehen. Die Standardisierung und Vereinfachung der PPA erleichtere es den Mitgliedsstaaten, die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern.

Nachbesserungsbedarf sieht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig bei der Regulierung der Kapazitäts- und Leistungsmärkte: „Wir brauchen einfache Regelungen, um dem Bedarf an regelbaren Kraftwerken durch Systeme zur Unterstützung der Flexibilität im Energiesystem nachzukommen.“ Zumal in Deutschland eine Verständigung über einen Kapazitätsmechanismus nicht absehbar sei.

In der Gasmarktregulierung sei es gelungen, die von der Kommission angestrebte Trennung der Gas- und Wasserstoff-Verteilnetze zu verhindern. Das sei ein großer Erfolg für die kommunale Wirtschaft: „Stadtwerke und Kommunalwirtschaft in Deutschland können nun den wichtigen Wasserstoffhochlauf unterstützen.“ Jetzt komme es auf eine zügige Umsetzung an. Dabei müssten die europäischen Vorschriften, das Energiewirtschaftsgesetz und der Regulierungsrahmen „synchronisiert“ ineinandergreifen.

Dienstag, 21.05.2024, 17:28 Uhr
Tom Weingärtner

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