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Energie & Management > Wasserstoff - Klare Regeln für Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Klare Regeln für Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren

Der Bundestag berät aktuell zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Ein Thema ist auch die Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren. Der BEE fordert klare Regeln zur Befreiung.
Die momentane Rechtslage § 118 Abs. 6 EnWG ermöglicht Elektrolyseuren eine Netzentgeltbefreiung bis zum Jahr 2027 zumindest zum Zweck der Rückverstromung. Aktuell wird die Novelle des EnWG im Bundestag beraten. Elektrolyseur-Betreiber fordern in diesem Zuge eine längere Befreiung von den Netzentgelten, wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer Verlautbarung vom 1. September bekannt gibt.

Als Dachverband vereint der BEE Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der erneuerbaren Energien in Deutschland. Zurzeit sind 26 Verbände mit über 30.000 Einzelmitgliedern und Firmen Mitglieder des Bundesverbandes.

Der Verband fordert für die Novelle des EnWG klare Kriterien zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseanlagen. Präsidentin Simone Peter bekräftigte einmal mehr die Position des Verbandes: „Eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren braucht klare Vorgaben, um die Netzdienlichkeit zu gewährleisten“.

Elektrolyseure stellten eine wichtige Flexibilitätsoption in einem klimaneutralen Stromsystem dar. Neben den flexibel steuerbaren Erneuerbaren − Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie − sowie Speichern und anderen Sektorenkopplungstechnologien sei die Wasserstofferzeugung aus heimischen erneuerbaren Energien ein „unverzichtbares dezentrales Back-up für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar“.

Unnötigen Netzausbau vermeiden

Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Elektrolyse sich nach dem stark wachsenden Angebot dieser günstigen dargebotsabhängigen Energiequellen ausrichten. Als „dargebotsabhängig“ wird eine Stromproduktion bezeichnet, die abhängig vom Wetter ist und sich nicht nach der Nachfrage oder dem Börsenpreis richtet. Simone Peter betonte, bestehende Probleme im Netzbetrieb sollten durch die Elektrolyse nicht verstärkt, sondern gelöst werden. Gerade das Engpassmanagement ließe sich mit dem Ersatz großer unflexibler Kraftwerke durch regionale Erneuerbare verbessern. Diese Chance sei jetzt zu nutzen. 

Der BEE fordert, dass zunächst die Elektrolyseure von einer Netzentgeltbefreiung profitieren, die netzdienlich betrieben werden. Das heißt, solche Anlagen, die nur in Zeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom im Netz vorhanden ist und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten, arbeiten. Die Annahme: Werden die Kriterien in der EnWG-Novelle sinnvoll festgelegt und das Verbrauchsverhalten mit der Einspeisung erneuerbarer Energien in Einklang gebracht, könnte unnötiger Netzausbau vermieden und so der Markt stabilisiert werden.

Montag, 4.09.2023, 12:32 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Klare Regeln für Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren
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Wasserstoff
Klare Regeln für Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren
Der Bundestag berät aktuell zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Ein Thema ist auch die Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren. Der BEE fordert klare Regeln zur Befreiung.
Die momentane Rechtslage § 118 Abs. 6 EnWG ermöglicht Elektrolyseuren eine Netzentgeltbefreiung bis zum Jahr 2027 zumindest zum Zweck der Rückverstromung. Aktuell wird die Novelle des EnWG im Bundestag beraten. Elektrolyseur-Betreiber fordern in diesem Zuge eine längere Befreiung von den Netzentgelten, wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer Verlautbarung vom 1. September bekannt gibt.

Als Dachverband vereint der BEE Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der erneuerbaren Energien in Deutschland. Zurzeit sind 26 Verbände mit über 30.000 Einzelmitgliedern und Firmen Mitglieder des Bundesverbandes.

Der Verband fordert für die Novelle des EnWG klare Kriterien zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseanlagen. Präsidentin Simone Peter bekräftigte einmal mehr die Position des Verbandes: „Eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren braucht klare Vorgaben, um die Netzdienlichkeit zu gewährleisten“.

Elektrolyseure stellten eine wichtige Flexibilitätsoption in einem klimaneutralen Stromsystem dar. Neben den flexibel steuerbaren Erneuerbaren − Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie − sowie Speichern und anderen Sektorenkopplungstechnologien sei die Wasserstofferzeugung aus heimischen erneuerbaren Energien ein „unverzichtbares dezentrales Back-up für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar“.

Unnötigen Netzausbau vermeiden

Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Elektrolyse sich nach dem stark wachsenden Angebot dieser günstigen dargebotsabhängigen Energiequellen ausrichten. Als „dargebotsabhängig“ wird eine Stromproduktion bezeichnet, die abhängig vom Wetter ist und sich nicht nach der Nachfrage oder dem Börsenpreis richtet. Simone Peter betonte, bestehende Probleme im Netzbetrieb sollten durch die Elektrolyse nicht verstärkt, sondern gelöst werden. Gerade das Engpassmanagement ließe sich mit dem Ersatz großer unflexibler Kraftwerke durch regionale Erneuerbare verbessern. Diese Chance sei jetzt zu nutzen. 

Der BEE fordert, dass zunächst die Elektrolyseure von einer Netzentgeltbefreiung profitieren, die netzdienlich betrieben werden. Das heißt, solche Anlagen, die nur in Zeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom im Netz vorhanden ist und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten, arbeiten. Die Annahme: Werden die Kriterien in der EnWG-Novelle sinnvoll festgelegt und das Verbrauchsverhalten mit der Einspeisung erneuerbarer Energien in Einklang gebracht, könnte unnötiger Netzausbau vermieden und so der Markt stabilisiert werden.

Montag, 4.09.2023, 12:32 Uhr
Davina Spohn

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