Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster hat die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und zweier Bürger gegen einen Vorbescheid zur Erweiterung des Steinkohlekraftwerks Herne abgewiesen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass der BUND seine Einwendungen gegen das Vorhaben im behördlichen Verfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben habe. Diese Ausschlussfrist sei auch mit dem Europarecht vereinbar. Die klagenden Bürger könnten eine Aufhebung des Vorentscheids nicht verlangen, weil dieser sie nicht in ihren Rechten verletze. Der von der Evonik S
Donnerstag, 10.12.2009, 12:09 Uhr
Andreas Kögler
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