Die Unions-regierten Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben angedeutet, gegen das Atomausstiegsgesetz von 2002 juristisch vorgehen zu wollen.
In den drei Bundesländern gibt es offenbar Überlegungen, auf die Ankündigungen der Opposition, gegen eine allein vom Bundestag getragene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zu klagen, mit einer Gegenklage zu reagieren. Diese soll klären, ob der Bundesrat schon beim Atomausstiegsgesetz im Jahr 2002 hätte beteiligt werden müssen. „Wenn der Bundesrat heute zuständig wäre, hätte er auch d
Mittwoch, 8.09.2010, 13:10 Uhr
Michael Pecka
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