Das vergangenen Samstag nach der jährlichen Revision wieder ans Netz gegangene Schweizer Kernkraftwerk Gösgen muss Nachbesserungen an Zwischenwänden und Elektrogebäuden vornehmen.
Diese Auflage machte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) anlässlich der Freigabe nach der Revision. Die geforderten Maßnahmen dienen der Erdbebensicherheit und müssen in zwei Abschnitten bis Anfang November 2001 und bis Ende Februar 2002 abgeschlossen sein. Da
Dienstag, 31.07.2001, 12:05 Uhr
Angelika Riedel
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