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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Netzbetreiber ihre gesetzliche Abnahmepflicht nicht verletzen, wenn sie Anlagen aufgrund von Wartungsarbeiten vom Netz nehmen.
In einem Urteil (Az. VIII ZR 123/15, vom 11. Mai 2016) stellten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) fest, dass Netzbetreiber ihre Abnahmepflichten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht verletzen. Damit steht Anlagenbetreibern kein Anspruch „auf Ersatz der während der Wartungsarbeiten entgangenen Einspeisvergütung aus §
Montag, 13.06.2016, 11:04 Uhr
Heidi Roider
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