Die Prüfung der Eon-Vertäge zur Abwendung der Klagen gegen die Übernahme der Ruhrgas AG ist noch nicht abgeschlossen.
Wie der Berliner Tagesspiegel am Freitag mit Verweis auf Kartellamtspräsident Ulf Böge weiter meldete, lägen der Wettbewerbsbehörde alle neun Verträge in dieser Sache vor. Das Kartellamt prüfe, ob durch die Vereinbarungen andere Unternehmen benachteiligt sind. Würden Sonderpreise beim Bezug von Strom oder Erdgas gewährt, verstieße das gegen das Wettbewerbsrecht, so die Zeitung. Das sei nach den
Montag, 17.03.2003, 11:17 Uhr
Peter Focht
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