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Das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Umweltministerin Barbara Hendricks eingebrachte Elektromobilitätsgesetz sieht eine Sonderbehandlung von Elektroautos im Straßenverkehr aber keine finanzielle Förderung vor.
Der am 24. September von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes definiert als zu privilegierende Elektromobile reine Batterie-Elektroautos, von außen per Kabel aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) und Brennstoffzellenwagen. Plug-In Hybride dürfen dabei höchstens 50
Mittwoch, 24.09.2014, 13:42 Uhr
Peter Focht
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