Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober eine Ergänzung energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen, nach der unrentable Kraftwerke notfalls zum Weiterbetrieb gezwungen werden sollen.
Kraftwerksbetreiber müssen demnach die Stilllegung etwa von Gaskraftwerken künftig zwölf Monate vorher mitteilen. Die Bundesnetzagentur kann ein Abschalten untersagen, wenn sonst nicht genug Reservekapazität zur Verfügung steht. Im Gegenzug soll der Kraftwerksbetreiber Entschädigungen bekommen, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden sollen. Der Bundestag muss der Entscheidung des Kabinetts no
Mittwoch, 17.10.2012, 12:20 Uhr
Andreas Kögler
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