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Industrieunternehmen, die unter die EU-Leitlinie zur Carbon Leakage fallen, können sich ab 2013 die in der Stromrechnung enthaltenen Kosten des Emissionshandels zurück erstatten lassen.
Der Anspruch auf Rückerstattung von bis zu 85 Prozent der im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten ist in den „Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012“ der Europäischen Kommission begründet, die noch vor Weihnachten auch deutsches Recht geworden ist. Die Carbon-Leakage-Richtlini
Donnerstag, 7.02.2013, 11:02 Uhr
Jan Mühlstein
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