Die Missbrauchs-Verfügung des Bundeskartellamts zu den Netzentgelten der Erfurter Teag stößt bei Stromnetz-Betreibern auf Widerstand. Stromhändler und Kunden hoffen dagegen auf flächendeckend bessere Wettbewerbs-Bedingungen.
Mit der Missbrauchs-Verfügung des Bundeskartellamtes gegen die Teag Thüringer Energie AG könnte Bewegung in die Netznutzungs-Entgelte kommen. Die Behörde hat es der Regional-Tochter der Eon Energie AG untersagt, von ihren Konkurrenten missbräuchlich überhöhte Netznutzungs-Entgelte für die Durchleitung des Stroms durch das Teag-Netz zu fordern. Gleichzeitig wurde die Teag aufgefordert, ihre derz
Dienstag, 25.02.2003, 16:23 Uhr
Stefan Schroeter
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