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Nach einem aktuellen Urteil könnten sich Unternehmen künftig wahrscheinlich Zeit und Geld sparen, wenn sie den bereits genehmigten Windanlagentyp ändern wollen.
Der Zeit- und Kostenaufwand, den Anlagentyp einer Windenergieanlage umzuplanen, könnte sich in Zukunft deutlich reduzieren: Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München (VGH) vom 11. August 2016 (Az. 22 CS 16.1052 u.a.) stellt die beabsichtigte Errichtung eines anderen Windanlagentyps nicht unbedingt eine genehmigungsbedürftige Änderung dar. Statt einer kostenpflichtigen
Montag, 26.09.2016, 14:06 Uhr
Heidi Roider
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