Die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) hat den mit der Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH geschlossenen Durchleitungsrahmenvertrag zum 12. Oktober gekündigt.
Aber bereits gestern verpflichtete das Landgericht Hamburg die HEW auf Antrag von Hansestrom per einstweiliger Verfügung ihr Stromverteilungsnetz weiter für Durchleitungen zu den Hansestrom-Kunden zur Verfügung zu stellen.Die HH-EL hat im August 2001 die Zahlung des Netznutzungsgeldes vollständig eingestellt, begründete der HEW-Geschäftsbereich Netze die Vertragskündigung. Die HEW habe
Dienstag, 2.10.2001, 16:01 Uhr
Michael Pecka
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