Noch vor dem Start des EU-Emissionshandels am 1. Januar 2005 möchte die HeidelbergCement AG klären lassen, ob das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verfassungskonform ist.
Nach eigenen Angaben hat der Konzern zunächst Verwaltungsverfahren in Bayern und Baden-Württemberg angestrengt, da er sich durch die Festlegung der Periode 2000 bis 2002 im TEHG als Referenzzeitraum für die Allokation der Emissionsrechte unangemessen benachteiligt fühlt. In diesen Jahren habe das Unternehmen wegen schwacher Konjunktur einen Produktionsrückgang zu verzeichnen gehabt, in dessen Folg
Montag, 26.07.2004, 14:19 Uhr
Fritz Wilhelm
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