Bild: Vattenfall
Deutschland muss nacharbeiten und die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Kohlekraftwerk Moorburg noch einmal durchführen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Deutschland hat bei der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Moorburg bei Hamburg gegen die europäische Habitat-Richtlinie verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof am 26. April festgestellt. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen das umweltrechtliche Genehmigungsverfahren statt.Die deutschen Behörden hatten 2008 eine wasserrechtliche Genehmigung zum Betrieb des umstrittenen Ste
Mittwoch, 26.04.2017, 16:06 Uhr
Tom Weingärtner
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