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Der jüngste Referentenentwurf der EEG-Reform legt die EEG-Umlage für Stromeigenversorgung fest: Bestandsanlagen bleiben befreit, Eigenerzeugung des Produzierenden Gewerbes erhält 85 % Rabatt, sonstige Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien oder KWK zahlen die Hälfte der EEG-Umlage.
Mit dem Referentenentwurf, der die Grundlage für den anstehenden Kabinettsbeschluss darstellt, wird die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage auch auf den Strom eingeführt, der von einem Eigenversorger erzeugt und selbst verbraucht wird. Der § 58 des Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 8.
Dienstag, 8.04.2014, 15:36 Uhr
Jan Mühlstein
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