Die Überlegungen der EU-Kommission, die Menge der am Markt gehandelten Emissionsrechte künstlich zu verknappen, um das CO2-Preisniveau anzuheben, verstoßen laut einem Gutachten gegen geltendes EU-Recht.
„Die Pläne der EU-Kommission für ein Set-Aside von CO2-Zertifikaten mit dem Ziel der Erhöhung der Marktpreise verstoßen gegen die Emissionshandelsrichtlinie", sagt der Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt von der Kanzlei Luther Rechtsanwälte. Im Auftrag der Allianz der energieintensiven Industrien, einem Dachverband verschiedener Industrieverbände hat er das Rechtsgutachten erstellt. Danach ist
Donnerstag, 21.06.2012, 14:28 Uhr
Kai Eckert
© 2025 Energie & Management GmbH