Ein kategorischer Ausschluss von unterirdischen CO2-Speichern auf dem Gebiet eines Bundeslandes ist beim geplanten CCS-Gesetz offenbar nicht möglich.
Zu dieser Schlussfolgerung kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das im Auftrag der Grünen erstellt wurde. Danach bestehen Zweifel, ob einzelne Bundesländer über eine generelle Ausschlussklausel CO2-Endlager auf ihrem Territorium verhindern können. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes sei ein kategorischer Ausschluss des gesamten Landesgebietes möglicher
Freitag, 27.05.2011, 11:25 Uhr
Kai Eckert
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