Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau geht die Bundesregierung selbst bei einer moderaten Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrats ein juristisches Risiko ein.
Wie die Zeitung am 19. August berichtet, ergebe sich aus einem Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer "zwingend eine Zustimmungspflicht der Länder". Dem Gutachten nach müssten die Bundesländer bei einer Laufzeitverlängerung mit dann störanfälligeren Kernkraftwerken höhere Haftrisiken für Nuklearunfälle übernehmen. Bisher schreibt das Atomgesetz vor, dass die Kernkraftwerks
Freitag, 20.08.2010, 13:51 Uhr
Andreas Kögler
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