Entgegen der Vorgabe der EU-Kommission darf die Bundesregierung die 14-jährige Gratiszuteilung von Emissionsberechtigungen (EUA) im zweiten Nationalen Allokationsplan (NAP II) fortführen. Zu diesem Ergebnis gelangen Gutachter der Kanzlei Becker Büttner Held und der enervis energy advisors GmbH.
Das Gutachten „Planungssicherheit für Neuanlagen in energiewirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht“ vom Januar diesen Jahres geht sogar noch einen Schritt weiter: Nicht nur darf die Regierung die Sonderbehandlung von Neuanlagen aufrecht erhalten. Sie muss aus rechtlichen Gründen so verfahren. Volkswirtschaftliche Aspekte schließlich sprechen dafür, dass sie es auch tun
Montag, 26.02.2007, 08:34 Uhr
Heidrun Rothweiler
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