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Energie & Management > Recht - Gleitschirmfliegern geht die Luft aus im Streit mit der Windkraft
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Gleitschirmfliegern geht die Luft aus im Streit mit der Windkraft

Gleitschirmfans fliegen nicht notwendigerweise auf Windkraft ab. Im Hochsauerland aktuell gar nicht. Denn der Eilantrag eines Vereins gegen eine Turbine ist vor dem OVG NRW gescheitert.
Militärflieger, Linienjets, Hubschrauber, Segelflieger – sie alle haben sich bereits in Rechtsstreits mit den Entwicklern von Windkraft-Projekten wiedergefunden. Nun ist auch die Klage eines Drachen- und Gleitschirmfliegervereins gegen ein Ökoenergie-Projekt aktenkundig.

Mit dem Begehren, eine Turbine im Süden der Stadt Meschede gerichtlich verbieten zu lassen, ist der Verein „SauerlandAir“ aus Eslohe-Wenholthausen zunächst unsanft auf dem Boden der Tatsachen gelandet. Im Eilverfahren wies das zuständige Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen das Ansinnen ab. 

Nimmt man die Befürchtungen des Vereins beim Wort, lasse die beklagte Anlage – es ist eine von insgesamt sechs im Windpark geplanten – dem Verein keine Luft mehr zum Atmen. Als „höchstwahrscheinlichen K.O. für unseren Verein“ hatte der Vereinsvorsitzende Manuel Moreno die Turbine gegenüber dem WDR bezeichnet.

Das Problem soll im Standort der Windenergieanlage begründet sein. Die Turbine stehe den Gleitschirmfliegerinnen und -fliegern im Wind, sagen sie. Genauer gesagt: in der Schneise, die für den Start und die Thermik entscheidend sei. Der Startplatz in Wenholthausen genießt in NRW Kultstatus, dort heben im Jahr mehr als 1.000 Menschen zu ihren Flügen ab.

Projektierer ist die Hochsauerland-Energie GmbH, ein 2009 erfolgter Energie-Zusammenschluss der Kommunen Meschede, Olsberg und Bestwig. Das Versorgungsunternehmen und dessen kommunale Vertretungen hatten stets betont, den Verein im Genehmigungsverfahren nicht benachteiligt zu haben. Das bestätigte auch das OVG im Eilverfahren.

Schwerer noch als die Frage der ordnungsgemäßen Beteiligung wiegt allerdings der erhobene Vorwurf, die Windkraftanlage wende sich rücksichtslos gegen die Interessen des 800 Menschen starken Vereins. Die behauptete Existenzbedrohung, also den vermeintlichen „K.O.“, konnte der 22. Senat allerdings nicht ausmachen, da es nur zu minimalen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs kommen könnte.

Auch widerspreche der Verein sich, wenn er Windgeschwindigkeiten in der Begründung anführt. Bis 20 km/h sei der Flugbetrieb durch die Turbine ohnehin nicht gestört, über dieser Marke werde es aufgrund der zunehmenden Windstärke per se schwierig, diese Sportart auszuüben. Außerdem habe der Regionalplan, der jüngst Windkraftgebiete festgelegt hat, während der Aufstellung die Belange des Vereins angemessen berücksichtigt.

Der Spruch des Münsteraner Gerichts muss noch nicht die Bruchlandung für den Gleitschirmfliegerverein bedeuten. Es war zwar das unanfechtbare Ende des Eilverfahrens. In der Hauptsache gelangt das Thema gleichwohl noch einmal vor das OVG. Es sei denn, der Verein glaubt nicht länger an einen Erfolg und zieht die im November eingereichte Klage wieder zurück.

Donnerstag, 19.03.2026, 16:59 Uhr
Volker Stephan
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Gleitschirmfliegern geht die Luft aus im Streit mit der Windkraft
Gleitschirmfans fliegen nicht notwendigerweise auf Windkraft ab. Im Hochsauerland aktuell gar nicht. Denn der Eilantrag eines Vereins gegen eine Turbine ist vor dem OVG NRW gescheitert.
Militärflieger, Linienjets, Hubschrauber, Segelflieger – sie alle haben sich bereits in Rechtsstreits mit den Entwicklern von Windkraft-Projekten wiedergefunden. Nun ist auch die Klage eines Drachen- und Gleitschirmfliegervereins gegen ein Ökoenergie-Projekt aktenkundig.

Mit dem Begehren, eine Turbine im Süden der Stadt Meschede gerichtlich verbieten zu lassen, ist der Verein „SauerlandAir“ aus Eslohe-Wenholthausen zunächst unsanft auf dem Boden der Tatsachen gelandet. Im Eilverfahren wies das zuständige Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen das Ansinnen ab. 

Nimmt man die Befürchtungen des Vereins beim Wort, lasse die beklagte Anlage – es ist eine von insgesamt sechs im Windpark geplanten – dem Verein keine Luft mehr zum Atmen. Als „höchstwahrscheinlichen K.O. für unseren Verein“ hatte der Vereinsvorsitzende Manuel Moreno die Turbine gegenüber dem WDR bezeichnet.

Das Problem soll im Standort der Windenergieanlage begründet sein. Die Turbine stehe den Gleitschirmfliegerinnen und -fliegern im Wind, sagen sie. Genauer gesagt: in der Schneise, die für den Start und die Thermik entscheidend sei. Der Startplatz in Wenholthausen genießt in NRW Kultstatus, dort heben im Jahr mehr als 1.000 Menschen zu ihren Flügen ab.

Projektierer ist die Hochsauerland-Energie GmbH, ein 2009 erfolgter Energie-Zusammenschluss der Kommunen Meschede, Olsberg und Bestwig. Das Versorgungsunternehmen und dessen kommunale Vertretungen hatten stets betont, den Verein im Genehmigungsverfahren nicht benachteiligt zu haben. Das bestätigte auch das OVG im Eilverfahren.

Schwerer noch als die Frage der ordnungsgemäßen Beteiligung wiegt allerdings der erhobene Vorwurf, die Windkraftanlage wende sich rücksichtslos gegen die Interessen des 800 Menschen starken Vereins. Die behauptete Existenzbedrohung, also den vermeintlichen „K.O.“, konnte der 22. Senat allerdings nicht ausmachen, da es nur zu minimalen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs kommen könnte.

Auch widerspreche der Verein sich, wenn er Windgeschwindigkeiten in der Begründung anführt. Bis 20 km/h sei der Flugbetrieb durch die Turbine ohnehin nicht gestört, über dieser Marke werde es aufgrund der zunehmenden Windstärke per se schwierig, diese Sportart auszuüben. Außerdem habe der Regionalplan, der jüngst Windkraftgebiete festgelegt hat, während der Aufstellung die Belange des Vereins angemessen berücksichtigt.

Der Spruch des Münsteraner Gerichts muss noch nicht die Bruchlandung für den Gleitschirmfliegerverein bedeuten. Es war zwar das unanfechtbare Ende des Eilverfahrens. In der Hauptsache gelangt das Thema gleichwohl noch einmal vor das OVG. Es sei denn, der Verein glaubt nicht länger an einen Erfolg und zieht die im November eingereichte Klage wieder zurück.

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Volker Stephan

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