Quelle: Fotolia / XtravaganT
Das Gebäudemodernisierungsgesetz und ein EuGH-Urteil verändern die Rahmenbedingungen für die KWK. Sokratherm erwartet dadurch neue Investitionen in BHKW-Projekte.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Gesetzgeber die KWK als Option für die Gebäudeversorgung verankert. Parallel dazu entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt und deshalb keiner Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf (wir berichteten). Nach Einschätzung des BHKW-Herstellers Sokratherm
Dienstag, 4.08.2026, 14:01 Uhr
Heidi Roider
© 2026 Energie & Management GmbH