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Energie & Management > Vertrieb - Gericht soll sich mit späten EWE-Abrechnungen befassen
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
Vertrieb

Gericht soll sich mit späten EWE-Abrechnungen befassen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen drängt den EWE-Konzern, sich zu schnelleren Abrechnungen zu verpflichten. Weil die Oldenburger sich sträuben, geht es nun auf den Rechtsweg.
Geld allein genügt nicht. Zwar nimmt der Energieversorger EWE einen kleineren Millionenbetrag in die Hand, um sich bei bestimmten Kunden für monatelang ausstehende Rückzahlungen zu entschuldigen (wir berichteten). Das hält die Verbraucherzentrale Niedersachsen aber nicht für ausreichend und will mit rechtlichen Mitteln eine Unterlassungserklärung von EWE erwirken.

Mitte Oktober hatte das Unternehmen reumütig eine Kulanzregelung angekündigt. Wer über die Jahresrechnung mehr als 100 Euro erstattet bekommen sollte und darauf länger als sechs Wochen warten musste, solle eine zusätzliche Gutschrift erhalten. Als positives Signal für die Betroffenen wertet dies die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Julia Schröder. „Allerdings löst es das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren.“

Denn einerseits verschaffe EWE sich „einen kostenlosen Kredit zulasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen“, wenn es Kundenguthaben von bis zu 520 Euro erst erheblich verspätet auszahle. Die Fristverletzung sei andererseits auch von Nachteil für Kunden ohne Anspruch auf Rückzahlungen. Wenn Abrechnungen nicht rechtzeitig eingehen, fehle die Basis, um den monatlichen Abschlag angemessen anzupassen. Damit könnten Kunden „auch nicht finanziell vorsorgen“.

EWE ließ Verbraucherschützer bei Unterlassungserklärung abblitzen

Die niedersächsischen Verbraucherschützer hatten EWE in diesem Jahr bereits abgemahnt, nachdem sich die Beschwerden von Kunden gehäuft hatten, die ein halbes Jahr oder länger auf ihre Abrechnung warten mussten. EWE widersetzte sich der Aufforderung der Verbraucherzentrale, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit schriftlich zu erklären, künftig pünktlich die Verbrauchsdaten und Abrechnungen zu versenden. Daher will die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun den Rechtsweg beschreiten.

EWE steht seit geraumer Zeit in der Kritik von Verbraucherschützern. Der problembehaftete Kundenservice führte Mitte 2022 dazu, dass der für Markt und Vertrieb verantwortliche Vorstand Michael Heidkamp gut ein Jahr vor Ablauf seines Vertrags den Hut nahm. Im aktuellen Fall gab EWE auch der Politik eine Mitschuld. Das Umstellen der IT-Systeme etwa im Zuge der Preisbremsen sei „so schnell“ für EWE und „viele andere Energieversorger“ nicht zu schaffen gewesen, so der neue EWE-Marktvorstand Christian Friege.

Auch das will die Verbraucherzentrale nicht gelten lassen. „Die Umsetzung der Preisbremsen rechtfertigt eine solch drastische Verzögerung nicht“, sagt Julia Schröder. Gesetzliche Fristen seien auch bei neuen Regelungen einzuhalten, zumal bei solchen, die die Haushalte entlasten sollen. Außerdem hätten andere Versorger gezeigt, dass eine fristgerechte Abrechnung durchaus möglich ist.

Vom Oldenburger Fall nicht angesprochen fühlt sich ein anderer niedersächsischer Versorger. Die Stadtwerke Osnabrück benötigten ebenfalls teils lange für das Erstellen und Versenden der Jahresrechnungen. So waren Anfang September noch etwa 9.000 Kunden ohne Mitteilung von den Südniedersachsen.

Ein Sprecher der Osnabrücker verwies auf Anfrage unserer Redaktion auf die großen Probleme für viele Versorger durch die Beschlüsse der Politik. Die Stadtwerke Osnabrück hätten ihr Möglichstes getan und etwaige Guthaben „unverzüglich ausgezahlt“. Nahezu alle noch ausstehenden Strom- und Gas-Jahresabrechnungen seien erstellt und verschickt, lediglich in Einzelfällen stehe dies aus „komplexeren Abrechnungssachverhalten“ noch aus. „Wir sehen daher keinerlei Veranlassung für ein Vorgehen, wie EWE es kommuniziert hat“ – hier gibt es aus Kulanz also keine Art Guthabenzins.

Donnerstag, 2.11.2023, 15:57 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Vertrieb - Gericht soll sich mit späten EWE-Abrechnungen befassen
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
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Gericht soll sich mit späten EWE-Abrechnungen befassen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen drängt den EWE-Konzern, sich zu schnelleren Abrechnungen zu verpflichten. Weil die Oldenburger sich sträuben, geht es nun auf den Rechtsweg.
Geld allein genügt nicht. Zwar nimmt der Energieversorger EWE einen kleineren Millionenbetrag in die Hand, um sich bei bestimmten Kunden für monatelang ausstehende Rückzahlungen zu entschuldigen (wir berichteten). Das hält die Verbraucherzentrale Niedersachsen aber nicht für ausreichend und will mit rechtlichen Mitteln eine Unterlassungserklärung von EWE erwirken.

Mitte Oktober hatte das Unternehmen reumütig eine Kulanzregelung angekündigt. Wer über die Jahresrechnung mehr als 100 Euro erstattet bekommen sollte und darauf länger als sechs Wochen warten musste, solle eine zusätzliche Gutschrift erhalten. Als positives Signal für die Betroffenen wertet dies die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Julia Schröder. „Allerdings löst es das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren.“

Denn einerseits verschaffe EWE sich „einen kostenlosen Kredit zulasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen“, wenn es Kundenguthaben von bis zu 520 Euro erst erheblich verspätet auszahle. Die Fristverletzung sei andererseits auch von Nachteil für Kunden ohne Anspruch auf Rückzahlungen. Wenn Abrechnungen nicht rechtzeitig eingehen, fehle die Basis, um den monatlichen Abschlag angemessen anzupassen. Damit könnten Kunden „auch nicht finanziell vorsorgen“.

EWE ließ Verbraucherschützer bei Unterlassungserklärung abblitzen

Die niedersächsischen Verbraucherschützer hatten EWE in diesem Jahr bereits abgemahnt, nachdem sich die Beschwerden von Kunden gehäuft hatten, die ein halbes Jahr oder länger auf ihre Abrechnung warten mussten. EWE widersetzte sich der Aufforderung der Verbraucherzentrale, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit schriftlich zu erklären, künftig pünktlich die Verbrauchsdaten und Abrechnungen zu versenden. Daher will die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun den Rechtsweg beschreiten.

EWE steht seit geraumer Zeit in der Kritik von Verbraucherschützern. Der problembehaftete Kundenservice führte Mitte 2022 dazu, dass der für Markt und Vertrieb verantwortliche Vorstand Michael Heidkamp gut ein Jahr vor Ablauf seines Vertrags den Hut nahm. Im aktuellen Fall gab EWE auch der Politik eine Mitschuld. Das Umstellen der IT-Systeme etwa im Zuge der Preisbremsen sei „so schnell“ für EWE und „viele andere Energieversorger“ nicht zu schaffen gewesen, so der neue EWE-Marktvorstand Christian Friege.

Auch das will die Verbraucherzentrale nicht gelten lassen. „Die Umsetzung der Preisbremsen rechtfertigt eine solch drastische Verzögerung nicht“, sagt Julia Schröder. Gesetzliche Fristen seien auch bei neuen Regelungen einzuhalten, zumal bei solchen, die die Haushalte entlasten sollen. Außerdem hätten andere Versorger gezeigt, dass eine fristgerechte Abrechnung durchaus möglich ist.

Vom Oldenburger Fall nicht angesprochen fühlt sich ein anderer niedersächsischer Versorger. Die Stadtwerke Osnabrück benötigten ebenfalls teils lange für das Erstellen und Versenden der Jahresrechnungen. So waren Anfang September noch etwa 9.000 Kunden ohne Mitteilung von den Südniedersachsen.

Ein Sprecher der Osnabrücker verwies auf Anfrage unserer Redaktion auf die großen Probleme für viele Versorger durch die Beschlüsse der Politik. Die Stadtwerke Osnabrück hätten ihr Möglichstes getan und etwaige Guthaben „unverzüglich ausgezahlt“. Nahezu alle noch ausstehenden Strom- und Gas-Jahresabrechnungen seien erstellt und verschickt, lediglich in Einzelfällen stehe dies aus „komplexeren Abrechnungssachverhalten“ noch aus. „Wir sehen daher keinerlei Veranlassung für ein Vorgehen, wie EWE es kommuniziert hat“ – hier gibt es aus Kulanz also keine Art Guthabenzins.

Donnerstag, 2.11.2023, 15:57 Uhr
Volker Stephan

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