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Biogasanlagen, die nachträglich nach dem BImSchG genehmigt werden, haben Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus, entschied das Landgericht Stuttgart.
Nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 erhalten Biogasanlagen, welche die dem Emissionsminderungsgebot der TA Luft entsprechenden Formaldehydgrenzwerte einhalten, bis zu einer Leistung von 500 kW eine um 1
Montag, 18.11.2013, 09:35 Uhr
Jan Mühlstein
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