Das Land Oberösterreich kann voraussichtlich nicht verlangen, dass die tschechische Republik ihr Kernkraftwerk in Temelin schließt.
Dies geht aus dem Gutachten des Generalanwaltes(GA) Poiares Maduro am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor. Das Land Oberösterreich hatte Klage vor dem Landgericht Linz eingereicht mit der Begründung, dass der Betrieb seiner Landwirtschaftsschule durch die Strahlung des nur 60 km entfernten KKW Temelin beeinträchtigt werde. Die Tschechen müssten den Betrieb deswegen schließen. Temelin wird nach
Montag, 27.04.2009, 13:07 Uhr
Tom Weingärtner
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