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Energie & Management > Politik - Gebäudeenergiegesetz passiert den Bundestag
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Gebäudeenergiegesetz passiert den Bundestag

Die Ampel-Koalition hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag gebracht. Ende September muss es auch noch im Bundesrat bestätigt werden.
Nach monatelanger Diskussion und vielen Änderungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 8. September mit den Stimmen der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen worden. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 5 Enthaltungen. Es soll für einen Umstieg auf Heizungen ohne fossile Brennstoffe die richtigen Weichen stellen. Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Unmittelbar gilt dies zunächst für Neubauten.

Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen, damit ältere Hausbesitzer oder Geringverdiener nicht überfordert werden. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben.

Verknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung

Basis der Entscheidung für eine neue Heizung soll eine verpflichtende und flächendeckende Kommunale Wärmeplanung sein. Dieses Gesetz soll noch in diesem Herbst verabschiedet werden. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Wenn also eine kommunale Lösung angeboten wird, wie der Anschluss an ein Wärmenetz, müssen Hausbesitzer keine eigenen Investitionen vornehmen.

Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Andere Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen dafür ein vereinfachtes Verfahren durchführen können. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das GEG erlaubt technologieneutral den vorgeschriebenen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erreichen. So ist das Heizen mit Biomasse, Solarenergie, Geothermie, erneuerbarem Gas oder elektrisch möglich. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit sogenannter wasserstofffähiger Erdgasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Hierbei ist noch unklar, ob und wann Wasserstoff im Heizungsmarkt verfügbar wird.

Breite Technologievielfalt möglich

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, indem Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch nur in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können, sofern sie eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen haben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Verpflichtende Beratung

Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Nur bis zum 31. Dezember 2044 sind fossile Brennstoffe in Heizungen erlaubt.

Durch die Änderungen im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr mit der zunächst erhofften Treibhausgasreduktion von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr. Stattdessen werde es langsamer gehen und kurzfristig nur 39,2 Millionen Tonnen aus dem Heizungssektor vermieden, so die Prognose des Ökoinstitutes für das Ministerium.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhob schwere Vorwürfe gegen die Koalition. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung für den Heizungsumbau sei unzureichend. „Dieses Gesetz macht die Menschen arm“, so Dobrindt. Er kritisierte außerdem, dass über grundlegende Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs nicht genügend beraten wurde. Das Gesetz hatte eigentlich im Juli vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden sollen. Wegen der Klage eines CDU-Abgeordneten hatte das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung gestoppt, um mehr Zeit zum Lesen zugeben.

Freitag, 8.09.2023, 14:45 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Gebäudeenergiegesetz passiert den Bundestag
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Gebäudeenergiegesetz passiert den Bundestag
Die Ampel-Koalition hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag gebracht. Ende September muss es auch noch im Bundesrat bestätigt werden.
Nach monatelanger Diskussion und vielen Änderungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 8. September mit den Stimmen der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen worden. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 5 Enthaltungen. Es soll für einen Umstieg auf Heizungen ohne fossile Brennstoffe die richtigen Weichen stellen. Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Unmittelbar gilt dies zunächst für Neubauten.

Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen, damit ältere Hausbesitzer oder Geringverdiener nicht überfordert werden. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben.

Verknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung

Basis der Entscheidung für eine neue Heizung soll eine verpflichtende und flächendeckende Kommunale Wärmeplanung sein. Dieses Gesetz soll noch in diesem Herbst verabschiedet werden. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Wenn also eine kommunale Lösung angeboten wird, wie der Anschluss an ein Wärmenetz, müssen Hausbesitzer keine eigenen Investitionen vornehmen.

Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Andere Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen dafür ein vereinfachtes Verfahren durchführen können. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das GEG erlaubt technologieneutral den vorgeschriebenen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erreichen. So ist das Heizen mit Biomasse, Solarenergie, Geothermie, erneuerbarem Gas oder elektrisch möglich. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit sogenannter wasserstofffähiger Erdgasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Hierbei ist noch unklar, ob und wann Wasserstoff im Heizungsmarkt verfügbar wird.

Breite Technologievielfalt möglich

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, indem Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch nur in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können, sofern sie eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen haben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Verpflichtende Beratung

Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Nur bis zum 31. Dezember 2044 sind fossile Brennstoffe in Heizungen erlaubt.

Durch die Änderungen im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr mit der zunächst erhofften Treibhausgasreduktion von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr. Stattdessen werde es langsamer gehen und kurzfristig nur 39,2 Millionen Tonnen aus dem Heizungssektor vermieden, so die Prognose des Ökoinstitutes für das Ministerium.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhob schwere Vorwürfe gegen die Koalition. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung für den Heizungsumbau sei unzureichend. „Dieses Gesetz macht die Menschen arm“, so Dobrindt. Er kritisierte außerdem, dass über grundlegende Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs nicht genügend beraten wurde. Das Gesetz hatte eigentlich im Juli vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden sollen. Wegen der Klage eines CDU-Abgeordneten hatte das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung gestoppt, um mehr Zeit zum Lesen zugeben.

Freitag, 8.09.2023, 14:45 Uhr
Susanne Harmsen

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