Erdgasspeicher Etzel. Quelle: Uniper
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher ab dem 1. Juli 2023 auf 1,45 Euro/MWh fest.
Hintergrund der Erhebung dieser Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht: Am 1. Oktober 85 Prozent, am 1. November 95 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten vor allem die Durchführung von SSBO Ausschreibungen (Strategic Storage-Based Options) sowie die Befüllung diverser Gasspeicher als Marktgebietsverantwortlicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022.
„Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 1,45 Euro/MWh festgesetzt“, so die THE. Der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, habe THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.
Im ersten Halbjahr 2023 lag die Umlage noch − unverändert verglichen zu Vorperiode − bei 0,59 Euro/MWh. Die nächste Festsetzung ist zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
Montag, 15.05.2023, 14:39 Uhr
Günter Drewnitzky
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