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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Emissionszertifikate für 14 Kohlekraftwerke endgültig zu löschen. Im Zuge des Kohleausstiegs werden diese nicht mehr benötigt.
Das Bundeskabinett hat die Notifizierung einer freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten nach der EU-Emissionshandelsrichtlinie endgültig beschlossen. Diese Löschungen dienen der Absicherung von Emissionsminderungen, die durch die Stilllegung von Kraftwerksblöcken infolge des Kohleausstiegs erzielt wurden und können mehrere Jahre hintereinander erfolgen, teilte sie am 20. Mai mit.
Die Maßnahme betreffe Zertifikate aus den deutschen Auktionsmengen des EU-Emissionshandels und bezieht sich auf die Emissionsminderungen für das Jahr 2024. Diese resultieren aus der Stilllegung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022. Für diese Kraftwerke wurden bereits 2025 Zertifikate im Umfang von 514.000 Tonnen CO2 gelöscht.
Die Löschung der Zertifikate verhindere einen sogenannten Wasserbetteffekt, bei dem frei werdende Zertifikate andernorts genutzt werden könnten, und sichert somit die Klimawirkung des Kohleausstiegs ab.
Ein Teil der entsprechenden Zertifikate werde bereits automatisch durch die Marktstabilitätsreserve (MSR) aus dem Markt genommen. Die nun beschlossene freiwillige nationale Löschung stellt sicher, dass auch die verbleibenden Zertifikate vollständig und zeitnah dem Markt entzogen werden, so das Kabinett.
Endgültige Menge erst im Juni bekanntDie endgültige Höhe der Löschung durch die MSR steht erst im Juni dieses Jahres fest und richte sich nach der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate im europäischen Emissionshandel. Die nationale Löschung beträgt entweder null Zertifikate – sofern die MSR die entsprechende Menge bereits vollständig absorbiert – oder 687.000 Zertifikate, falls die MSR nur eine teilweise Löschung bewirkt.
Gemäß § 10 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die Bundesregierung verpflichtet, diese Löschung vorzunehmen. Die Zahl der zu löschenden Zertifikate wurde auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens ermittelt.
Zertifikate werden in der Höhe der nachgewiesenen Emissionsminderungen gelöscht, sofern diese nicht bereits durch die Marktstabilitätsreserve aus dem Handel genommen wurden, so die Bundesregierung. Nach der heutigen Beschlussfassung im Bundeskabinett wird die Mitteilung nun der Europäischen Kommission zugeleitet.
Die
Absichtserklärung für die Zertifikatelöschung 2026 steht im Internet bereit.
Donnerstag, 21.05.2026, 12:27 Uhr
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