Großwärmepumpen sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Fernwärme. Quelle: Fraunhofer IEE
Für große Power-to-Heat-Anlagen fordert „Fraunhofer CINES“ dieselben Netzentgeltregeln wie für Elektrolyseure. Damit soll flexible Wärmeerzeugung gestärkt werden.
Mit der Reform der Stromnetzentgelte droht Power-to-Heat gegenüber Elektrolyseuren ins Hintertreffen zu geraten, bemängelt das Fraunhofer-Exzellenzcluster Integrierte Energiesysteme („CINES“). In dem Cluster bündeln zwölf Fraunhofer-Institute ihre Expertise zu Technologien, Märkten, Infrastrukturen und regulatorischen Fragen des Energiesystems. In einer Stellungnahme zum Entwurf der Bundesnetzagentur plädieren die Forschenden für technologieneutrale Regeln bei flexiblen Stromverbrauchern. Mit der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) will die Bundesnetzagentur die Regeln für die Stromnetzentgelte ab 2029 neu ordnen.
Nach Darstellung der Forschenden sieht der Entwurf eine besondere Netzentgeltregelung für Elektrolyseure vor, die grünen oder CO2-armen Wasserstoff herstellen. Für sie soll der statische Arbeitspreis entfallen. Cines fordert, diesen Ansatz auch auf flexibel einsetzbare Großwärmepumpen, Elektrodenkessel und andere Power-to-Heat-Anlagen zu übertragen. Mario Ragwitz erklärt: „Im AgNes-Entwurf fehlen adäquate Anreize für die Flexibilisierung durch Power-to-Heat-Anlagen als eine der wichtigsten Flexibilitätsressourcen in modernen Energiesystemen.“ Ragwitz ist Sprecher des Clusters und Leiter der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG).
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Den Fokus seiner Stellungnahme zum AgNes-Entwurf legt das Fraunhofer Cines auf große Power-to-Heat-Anwendungen in Fernwärme und Industrie (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken) Quelle: Fraunhofer Cines |
Vor allem in Verbindung mit Wärmespeichern könnten solche Anlagen ihren Strombezug zeitlich vom Wärmebedarf entkoppeln. Sie können dann Strom aufnehmen, wenn viel Strom im Netz verfügbar ist, und die erzeugte Wärme für später speichern. Cines zählt großskalige Power-to-Heat-Anlagen daher neben Großbatterien zu den wichtigen kurzfristigen Flexibilitätsoptionen.
Zugleich verweist der Forschungsverbund auf die Rolle der direkten Elektrifizierung für die Dekarbonisierung von Fernwärme und industrieller Prozesswärme. Laut Cines ist die direkte Elektrifizierung dort, wo sie technisch möglich ist, in der Regel kosteneffizienter als der Umweg über elektrolytisch erzeugten Wasserstoff. Wasserstoff sei dort von Bedeutung, wo eine direkte Elektrifizierung technisch oder wirtschaftlich nur schwer möglich ist.
„Wir sind der Auffassung, dass Netzentgelte technologieneutral sein sollten“, erklärt Ragwitz. Für Technologien, die gleichwertige Funktionen im Energiesystem erfüllen, müsse ein „Level-Playing-Field“ bestehen. Eine Sonderbehandlung flexibler und netzdienlicher Verbraucher müsse daher Power-to-Heat ebenso berücksichtigen wie Elektrolyseure.
Dynamische Entgelte möglichst ab 2029Vor diesem Hintergrund schlägt der Verbund vor, große, flexibel einsetzbare Power-to-Heat-Anlagen ab 2029 bei den Netzentgelten wie Elektrolyseure zu behandeln: mit einem Kapazitätsentgelt und einem dynamischen Netzentgelt, aber ohne statischen Arbeitspreis. Flexible Netzanschlussvereinbarungen könnten zusätzlich sicherstellen, dass die Anlagen verbindlich auf Netzsignale reagieren.
Dynamische Netzentgelte sollten laut Cines für Elektrolyseure und Power-to-Heat-Anlagen möglichst früh und idealerweise zeitgleich mit Großbatteriespeichern eingeführt werden – wenn möglich bereits 2029. Sie könnten zeitlich und räumlich unterschiedliche Netzbelastungen berücksichtigen und so Anreize für einen netzdienlicheren Strombezug setzen. Voraussetzung wäre unter anderem, dass die Anlagen ihren Verbrauch tatsächlich zeitlich verschieben können.
Nach Angaben von Cines begründet die Bundesnetzagentur die unterschiedliche Behandlung von Elektrolyseuren und Power-to-Heat-Anlagen damit, dass die nationalen Energie- und Klimapläne Deutschlands bislang keine ausdrücklichen Ziele für Power-to-Heat-Technologien vorsehen. Das Exzellenzcluster hält diese Argumentation mit Blick auf den „Electrification Action Plan“ der EU-Kommission für überprüfungsbedürftig. Die Kommission schlägt darin vor, den Anteil von Strom am europäischen Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46
Prozent zu erhöhen.
Zudem fordert Cines Änderungen an den Übergangsregeln für individuelle Netzentgelte. Nach Paragraf 19 Absatz 2 StromNEV können große Stromverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte erhalten. Dafür müssen sie etwa ihre Last zu Hochlastzeiten senken oder einen möglichst gleichmäßigen Strombezug erreichen. Cines sieht darin ein Hemmnis für den flexiblen Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen.
Die fünfseitige „
Stellungnahme zum vollständigen Entwurf der BNetzA zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) mit Fokus auf Power-to-Heat“ ist über die Internetseite des Fraunhofer-Forschungsverbunds downloadbar.
(ds)
Mittwoch, 23.09.2026, 12:40 Uhr
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