Nach wie vor ist unklar, auf was genau sich Strom- und Gaslieferanten einstellen müssen, wenn das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnGW) und mit ihm die Pflicht zum Unbundling kommen. Klar ist aber, dass Unternehmen schnell reagieren müssen, wenn die Regulierungsbehörde eine der vorgeschlagenen oder praktizierten Lösungsmöglichkeiten als nicht gesetzeskonform moniert.
Trotzdem konnte die VDEW-Anwältin Geertje Stolzenburg ihre Zuhörer Anfang Dezember auf dem Infotag des Verbandes „GIS im Unbundling-Umfeld“ beruhigen: Direkte Sanktionen sind nicht vorgesehen, wenn die Entflechtung eines Unternehmens nicht auf Anhieb die Zustimmung der Regulierungsbehörde findet. Die Behörde kann aber, wenn ihre Anordnungen missachtet werden, empfindliche Bußgelder
Mittwoch, 8.12.2004, 10:36 Uhr
Armin Müller
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