Bild: Lufthansa/Konstantin v. Wedelstädt
Die zum deutschen Lufthansa-Konzern gehörende Fluggesellschaft Swiss International Air Lines AG ist mit ihrer Klage gegen die Einbeziehung in den EU-Emissionshandel gescheitert.
Die Fluggesellschaft Swiss kann von der Einbeziehung in den EU-Emissionshandel (EU-ETS) nicht befreit werden. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gekommen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gelte nur für EU-Staaten, nicht aber für Drittstaaten. Swiss hatte geklagt, weil EU-Parlament und EU-Staaten nach heftigen internationalen Protesten im April 2013 beschlossen h
Donnerstag, 22.12.2016, 14:09 Uhr
Kai Eckert
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