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Energie & Management > Emissionshandel - EuGH sieht keine Diskriminierung durch Emissionshandel
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Emissionshandel

EuGH sieht keine Diskriminierung durch Emissionshandel

Die Zuteilung von kostenlosen EU-Emissionsrechten an Industrieanlagen auf Basis EU-weit geltender Benchmarks ist rechtswirksam. Anlagenbetreiber, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden durch diesen Beschluss nicht diskriminiert.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 7. März entschieden. Vor dem Luxemburger Gericht hatte Polen geklagt. Die polnische Regierung war der Auffassung, dass der Beschluss der Kommission sowohl gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) als auch gegen die Emissionshandels-Richtlinie verstoße. Der EuGH wies die Klage Polens ab, weil die EU-Kommission auf Grundlage der Bestimm

Donnerstag, 7.03.2013, 15:18 Uhr
Kai Eckert
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EuGH sieht keine Diskriminierung durch Emissionshandel
Die Zuteilung von kostenlosen EU-Emissionsrechten an Industrieanlagen auf Basis EU-weit geltender Benchmarks ist rechtswirksam. Anlagenbetreiber, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden durch diesen Beschluss nicht diskriminiert.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 7. März entschieden. Vor dem Luxemburger Gericht hatte Polen geklagt. Die polnische Regierung war der Auffassung, dass der Beschluss der Kommission sowohl gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) als auch gegen die Emissionshandels-Richtlinie verstoße. Der EuGH wies die Klage Polens ab, weil die EU-Kommission auf Grundlage der Bestimm

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