Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob das frühere deutsche Stromeinspeisungsgesetz, das Beihilfen für Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse vorsah, rechtens war.
Im Vorfeld hatte der EuGH-Generalanwalt festgestellt, das Gesetz verstoße möglicherweise gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU. Das Stromeinspeisungsgesetz, Vorläufer des EEG, verpflichtet Stromversorger Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und eine Mindestvergütung zu zahlen.
Montag, 12.03.2001, 12:23 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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