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Die EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Fördersysteme für Strom aus Wind oder Sonne nicht für Anbieter aus anderen EU-Staaten öffnen. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil über das von Flandern eingeführte Zertifikatsystem bestätigt.
Stromerzeuger, die in Flandern „Grünstrom“ erzeugen, können bei den flämischen Behörden die Ausstellung von Zertifikaten beantragen. Die Stromversorger im Norden Belgiens sind unter Androhung finanzieller Sanktionen verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten pro Jahr bei den Behörden vorzulegen.Der belgische Anbieter Essent entledigte sich dieser Verpflichtung auch du
Donnerstag, 11.09.2014, 14:29 Uhr
Tom Weingärtner
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