Obwohl mit dem Start der dritten Phase des EU-Emissionshandels ab 2013 der Energiesektor seine Emissionsrechte erwerben muss, erhalten zehn Mitgliedstaaten nun weiterhin die Möglichkeit, bis 2019 kostenlose Zertifikate an Kraftwerksbetreiber abzugeben.
Das hat die EU-Kommission am 29. März beschlossen und damit auch gleich die Vorschriften festgelegt, die die Mitgliedstaaten bei der möglichen kostenlosen Zuteilung befolgen müssen. Mit dieser Option will die EU-Kommission einen Kompromiss umsetzen, der zur Einigung des sogenannten Klima- und Energiepakets vom April 2009 durch den Rat und das EU-Parlament erreicht wurde. Vor allem die zehn jü
Mittwoch, 30.03.2011, 08:53 Uhr
Kai Eckert
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