Die Mitgliedsstaaten der EU haben den Regelungen, mit denen die EU die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) und Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien fördern will, zugestimmt.
Der Klimaausschuss der Union billigte eine Kommissions-Entscheidung, nach der für solche Projekte Emissionsrechte aus der Neuanlagenreserve (NER) zugeteilt werden können. Danach erfolgt die Förderung klimaschonender Pilotprojekte nach vier Grundregeln:
Die Projekte müssen nach „europäischen" Gesichtspunkten von der Europäischen Investitionsbank EIB ausgewählt werd
Freitag, 5.02.2010, 16:00 Uhr
Tom Weingärtner
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