E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Europaeische Union - EU schafft Regelwerk für neues Klimaziel
Bild: Shutterstock/Savvapanf Photo
Europaeische Union

EU schafft Regelwerk für neues Klimaziel

Mit einem umfangreichen Paket aus Richtlinien und Verordnungen will die EU-Kommission dafür sorgen, dass das neue Klimaziel von 55 % auch erreicht wird.
Noch wird hinter den Kulissen über die Einzelheiten des Paketes „Fit for 55“ gestritten – zwischen den Kommissarinnen und Kommissaren, aber auch zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten. Inzwischen herrscht jedoch mehr Klarheit darüber, wie die Kommission versucht, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.

Dabei vertraut sie zunächst auf Bewährtes. Von den zwölf Vorschlägen, die am 14. Juli vorgelegt werden sollen, wird nur eine Verordnung wirklich neu sein. Ansonsten setze man auf die Fortentwicklung des bestehenden gesetzlichen Rahmens, heißt es in der Kommission. Er bietet schon heute große Möglichkeiten der bürokratischen Selbstverwirklichung, von denen man in Brüssel umfassend Gebrauch zu machen gedenkt.

Die Begeisterung, einer großen und guten Sache zu dienen, ist dabei nicht zu übersehen. Es gehe darum, die gesamte europäische Wirtschaft und Gesellschaft gezielt umzugestalten - „Transformation by Design“ heißt das im Eurosprech. Das „Fit for 55“-Paket sei die regulatorische Grundlage für diese Transformation und ein „stabiler Rechtsrahmen für die nächsten drei Jahrzehnte“. Das war auch schon die Ansage, als die Kommission vor fünf Jahren ihr Paket „Saubere Energie“ vorlegte: Es ist inzwischen überholt.

Bei der Neuordnung der Energie- und Klimagesetzgebung lässt sich die Kommission von vier Prinzipien leiten:

  • Erstens: Alle Mitgliedstaaten, alle Sektoren und alle Teile der Gesellschaft müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  • Zweitens: Es gehe darum, neues Wachstum zu erzeugen, die Klimapolitik biete dann auch neue Chancen.
  • Drittens: Die EU will ihre Klimaziele als offener Wirtschaftsraum und in Kooperation mit ihren internationalen Partnern erreichen.
  • Viertens: Die Lasten der Transition müssten solidarisch verteilt werden, sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten der Union als auch innerhalb der Staaten. Für Letzteres hat die EU allerdings keinerlei Zuständigkeit – die Kommission kann den Mitgliedstaaten nur empfehlen, zum Beispiel etwas gegen die Energiearmut zu unternehmen.

Besonders bewährt hat sich nach Ansicht der Kommission der „stationäre Emissionshandel“, kurz ETS genannt. An ihm müssen alle Kraftwerke und stationären Industrieanlagen ab einer bestimmten Größe sowie ein Teil der Luftfahrt teilnehmen. Er soll deswegen auf den Seeverkehr ausgedehnt werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Emissionsrechte, die jährlich versteigert oder zugeteilt werden, schneller zurückgeführt.

In Zukunft soll es daneben einen zweiten Emissionshandel für den Straßenverkehr und die Gebäudewirtschaft geben, mit einem unterschiedlichen Kohlenstoffpreis. In Brüssel wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass heute bereits 30 % der Gebäude vom ETS erfasst werden – entweder weil sie elektrisch klimatisiert oder weil sie mit Fernwärme versorgt werden.

Der neue Emissionshandel ist für die Kommission nicht nur ein Instrument der Klimapolitik, sondern soll auch eine neue Einnahmequelle werden. Die Einnahmen, wird versichert, würden im "Namen der zwischenstaatlichen Solidarität" an die Mitgliedstaaten zurückfließen.

Gleichzeitig will die Kommission an der Lastenteilung (ESR) zwischen den Mitgliedstaaten im bisherigen Umfang festhalten, bereinigt um den Seeverkehr, der beim Emissionshandel mitmachen muss. Die Mitgliedstaaten blieben rechenschaftspflichtig für Verkehr und Gebäudesektor, heißt es in Brüssel. Diese Sektoren müssten deswegen auch im Rahmen der Lastenteilung weiter berücksichtigt werden.

Verschärfte Anforderungen will die Kommission in folgenden Bereichen durchsetzen:

  • Bei der Bodennutzung gehe es darum, mehr CO2 in sogenannten Senken zu binden.
  • Die Energieeffizienz soll bis 2030 nicht mehr um 32,5 % sondern um 36 bis 37 % verbessert werden.
  • Der Anteil der erneuerbaren Energien soll 2030 nicht nur 32, sondern 38 bis 40 % erreichen – im Durchschnitt der EU.

Ein Enddatum für den Verkauf von Verbrennungsmotoren will die Kommission nicht vorschlagen: Man wolle die Emissionen senken, aber keine bestimmte Technologie verbieten.

Wirklich neu im Paket „Fit for 55“ ist nur die Grenzausgleichsabgabe (CBAM), die auf Importe erhoben werden soll, die mit höheren Emissionen erzeugt werden als vergleichbare europäische Konkurrenzprodukte. Damit soll vermieden werden, dass europäische Unternehmen Teile ihrer Produktion ins Ausland verlagern, um dem ETS zu entkommen.

In der Kommission wird allerdings betont, dass es sich auch um ein „Angebot an unsere internationalen Partner“ handele. Für Länder, die sich ähnlich anspruchsvolle Klimaziele setzen wie die EU, soll der Grenzausgleich wieder entfallen.

Die einzelnen Teile des Paketes sind natürlich nicht unabhängig voneinander. Rückwirkungen gibt es vor allem zwischen dem ETS und dem Grenzausgleich, aber auch zwischen dem neuen und dem alten Emissionshandel. Die Preise im Emissionshandel wiederum haben Einfluss auf die Sektoren, die unter den Lastenausgleich fallen. In Brüssel hat man das angeblich alles im Griff – ob das stimmt, wird sich schon bei den Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament zeigen.


Montag, 5.07.2021, 16:45 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - EU schafft Regelwerk für neues Klimaziel
Bild: Shutterstock/Savvapanf Photo
Europaeische Union
EU schafft Regelwerk für neues Klimaziel
Mit einem umfangreichen Paket aus Richtlinien und Verordnungen will die EU-Kommission dafür sorgen, dass das neue Klimaziel von 55 % auch erreicht wird.
Noch wird hinter den Kulissen über die Einzelheiten des Paketes „Fit for 55“ gestritten – zwischen den Kommissarinnen und Kommissaren, aber auch zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten. Inzwischen herrscht jedoch mehr Klarheit darüber, wie die Kommission versucht, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.

Dabei vertraut sie zunächst auf Bewährtes. Von den zwölf Vorschlägen, die am 14. Juli vorgelegt werden sollen, wird nur eine Verordnung wirklich neu sein. Ansonsten setze man auf die Fortentwicklung des bestehenden gesetzlichen Rahmens, heißt es in der Kommission. Er bietet schon heute große Möglichkeiten der bürokratischen Selbstverwirklichung, von denen man in Brüssel umfassend Gebrauch zu machen gedenkt.

Die Begeisterung, einer großen und guten Sache zu dienen, ist dabei nicht zu übersehen. Es gehe darum, die gesamte europäische Wirtschaft und Gesellschaft gezielt umzugestalten - „Transformation by Design“ heißt das im Eurosprech. Das „Fit for 55“-Paket sei die regulatorische Grundlage für diese Transformation und ein „stabiler Rechtsrahmen für die nächsten drei Jahrzehnte“. Das war auch schon die Ansage, als die Kommission vor fünf Jahren ihr Paket „Saubere Energie“ vorlegte: Es ist inzwischen überholt.

Bei der Neuordnung der Energie- und Klimagesetzgebung lässt sich die Kommission von vier Prinzipien leiten:

  • Erstens: Alle Mitgliedstaaten, alle Sektoren und alle Teile der Gesellschaft müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  • Zweitens: Es gehe darum, neues Wachstum zu erzeugen, die Klimapolitik biete dann auch neue Chancen.
  • Drittens: Die EU will ihre Klimaziele als offener Wirtschaftsraum und in Kooperation mit ihren internationalen Partnern erreichen.
  • Viertens: Die Lasten der Transition müssten solidarisch verteilt werden, sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten der Union als auch innerhalb der Staaten. Für Letzteres hat die EU allerdings keinerlei Zuständigkeit – die Kommission kann den Mitgliedstaaten nur empfehlen, zum Beispiel etwas gegen die Energiearmut zu unternehmen.

Besonders bewährt hat sich nach Ansicht der Kommission der „stationäre Emissionshandel“, kurz ETS genannt. An ihm müssen alle Kraftwerke und stationären Industrieanlagen ab einer bestimmten Größe sowie ein Teil der Luftfahrt teilnehmen. Er soll deswegen auf den Seeverkehr ausgedehnt werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Emissionsrechte, die jährlich versteigert oder zugeteilt werden, schneller zurückgeführt.

In Zukunft soll es daneben einen zweiten Emissionshandel für den Straßenverkehr und die Gebäudewirtschaft geben, mit einem unterschiedlichen Kohlenstoffpreis. In Brüssel wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass heute bereits 30 % der Gebäude vom ETS erfasst werden – entweder weil sie elektrisch klimatisiert oder weil sie mit Fernwärme versorgt werden.

Der neue Emissionshandel ist für die Kommission nicht nur ein Instrument der Klimapolitik, sondern soll auch eine neue Einnahmequelle werden. Die Einnahmen, wird versichert, würden im "Namen der zwischenstaatlichen Solidarität" an die Mitgliedstaaten zurückfließen.

Gleichzeitig will die Kommission an der Lastenteilung (ESR) zwischen den Mitgliedstaaten im bisherigen Umfang festhalten, bereinigt um den Seeverkehr, der beim Emissionshandel mitmachen muss. Die Mitgliedstaaten blieben rechenschaftspflichtig für Verkehr und Gebäudesektor, heißt es in Brüssel. Diese Sektoren müssten deswegen auch im Rahmen der Lastenteilung weiter berücksichtigt werden.

Verschärfte Anforderungen will die Kommission in folgenden Bereichen durchsetzen:

  • Bei der Bodennutzung gehe es darum, mehr CO2 in sogenannten Senken zu binden.
  • Die Energieeffizienz soll bis 2030 nicht mehr um 32,5 % sondern um 36 bis 37 % verbessert werden.
  • Der Anteil der erneuerbaren Energien soll 2030 nicht nur 32, sondern 38 bis 40 % erreichen – im Durchschnitt der EU.

Ein Enddatum für den Verkauf von Verbrennungsmotoren will die Kommission nicht vorschlagen: Man wolle die Emissionen senken, aber keine bestimmte Technologie verbieten.

Wirklich neu im Paket „Fit for 55“ ist nur die Grenzausgleichsabgabe (CBAM), die auf Importe erhoben werden soll, die mit höheren Emissionen erzeugt werden als vergleichbare europäische Konkurrenzprodukte. Damit soll vermieden werden, dass europäische Unternehmen Teile ihrer Produktion ins Ausland verlagern, um dem ETS zu entkommen.

In der Kommission wird allerdings betont, dass es sich auch um ein „Angebot an unsere internationalen Partner“ handele. Für Länder, die sich ähnlich anspruchsvolle Klimaziele setzen wie die EU, soll der Grenzausgleich wieder entfallen.

Die einzelnen Teile des Paketes sind natürlich nicht unabhängig voneinander. Rückwirkungen gibt es vor allem zwischen dem ETS und dem Grenzausgleich, aber auch zwischen dem neuen und dem alten Emissionshandel. Die Preise im Emissionshandel wiederum haben Einfluss auf die Sektoren, die unter den Lastenausgleich fallen. In Brüssel hat man das angeblich alles im Griff – ob das stimmt, wird sich schon bei den Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament zeigen.


Montag, 5.07.2021, 16:45 Uhr
Tom Weingärtner

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.