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Energie & Management > Europaeische Union - EU genehmigt deutsches Förderprogramm für Ladesäulen
Bild: Shutterstock/AB Visual Arts
Europaeische Union

EU genehmigt deutsches Förderprogramm für Ladesäulen

Deutschland darf 500 Mio. Euro öffentliche Mittel für den Aufbau eines Ladenetzes für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Mit den Fördergeldern sollen der Bau von öffentlich zugänglichen Standard- und Schnellladesäulen sowie ihre Integration in das Stromnetz unterstützt werden.

Gefördert wird auch die Modernisierung der bestehenden Ladeinfrastruktur. Investoren erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse, um die sie sich in einem Bieterverfahren bewerben müssen.

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln und Zuweisungen aus dem europäischen Aufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Fund). Die Kommission hatte den deutschen Plan zur Verwendung der RRF-Mittel am 22. Juni gebilligt.

Das deutsche Förderprogramm sei angemessen, teilte die Kommission am 28. Juni in Brüssel mit, und beschränke sich auf das Minimum dessen, was notwendig sei, um eine offene und benutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu entwickeln. Dies wiederum sei die Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher verstärkt Elektrofahrzeuge benutzen.

Die Zuschüsse für neuen Ladesäulen tragen deswegen nach Ansicht der Kommission dazu bei, die CO2-Emissionen zu senken und die Klimaziele der EU zu erreichen. 

Gleichzeitig sei durch das Bieterverfahren sichergestellt, dass der Wettbewerb durch die begünstigten Unternehmen nicht verzerrt werde.
 

Hintergrund zum Schnellladegesetz

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnelllade-infrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz) im Februar 2021 die Finanzierung von 1.000 Standorten mit jeweils mehreren Ladepunkten bundesweit beschlossen, die vor allem die Lang- und Mittelstreckenmobilität adressieren sollen.

Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in 10 bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.

Der Bund stellt hohe Anforderungen an die Betreiber hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, sorgt der Bund im Gegenzug über eine Vergütung für die Vollfinanzierung von Investitions- und Betriebskosten. Laut der Studie des Bundesverkehrsministeriums „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ könnten bis 2030 alleine bis zu 10.000 innerörtliche Schnellladestandorte notwendig werden.
 

Montag, 28.06.2021, 13:35 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - EU genehmigt deutsches Förderprogramm für Ladesäulen
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Europaeische Union
EU genehmigt deutsches Förderprogramm für Ladesäulen
Deutschland darf 500 Mio. Euro öffentliche Mittel für den Aufbau eines Ladenetzes für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Mit den Fördergeldern sollen der Bau von öffentlich zugänglichen Standard- und Schnellladesäulen sowie ihre Integration in das Stromnetz unterstützt werden.

Gefördert wird auch die Modernisierung der bestehenden Ladeinfrastruktur. Investoren erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse, um die sie sich in einem Bieterverfahren bewerben müssen.

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln und Zuweisungen aus dem europäischen Aufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Fund). Die Kommission hatte den deutschen Plan zur Verwendung der RRF-Mittel am 22. Juni gebilligt.

Das deutsche Förderprogramm sei angemessen, teilte die Kommission am 28. Juni in Brüssel mit, und beschränke sich auf das Minimum dessen, was notwendig sei, um eine offene und benutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu entwickeln. Dies wiederum sei die Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher verstärkt Elektrofahrzeuge benutzen.

Die Zuschüsse für neuen Ladesäulen tragen deswegen nach Ansicht der Kommission dazu bei, die CO2-Emissionen zu senken und die Klimaziele der EU zu erreichen. 

Gleichzeitig sei durch das Bieterverfahren sichergestellt, dass der Wettbewerb durch die begünstigten Unternehmen nicht verzerrt werde.
 

Hintergrund zum Schnellladegesetz

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnelllade-infrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz) im Februar 2021 die Finanzierung von 1.000 Standorten mit jeweils mehreren Ladepunkten bundesweit beschlossen, die vor allem die Lang- und Mittelstreckenmobilität adressieren sollen.

Als zentrales Element sollen Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnellladenetzes an 1.000 Standorten bis Ende 2023 mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Sie wird voraussichtlich in 10 bis 15 Losen erfolgen, in denen unterschiedlich attraktive Standorte gebündelt werden.

Der Bund stellt hohe Anforderungen an die Betreiber hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, sorgt der Bund im Gegenzug über eine Vergütung für die Vollfinanzierung von Investitions- und Betriebskosten. Laut der Studie des Bundesverkehrsministeriums „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ könnten bis 2030 alleine bis zu 10.000 innerörtliche Schnellladestandorte notwendig werden.
 

Montag, 28.06.2021, 13:35 Uhr
Tom Weingärtner

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