(VDEW eu-flash) - Die Europäische Kommission beginnt nun, die bisher offiziell eingegangenen sieben Nationalen Allokationspläne (NAP) einer Prüfung zu unterziehen.
Die Prüfungen erfolgen unter drei Aspekten:- Erfüllung der Vorgaben der Emissions-Zertifikate-Handels (EZH)-Richtlinie,- beihilferechtliche Prüfung,- Übereinstimmung mit den Vorgaben des Binnenmarktes (Fragen nach möglichen Wettbewerbsverzerrungen und der Versorgungssicherheit). In einem an die Mitgliedstaaten adressierten Schreiben vom 17.03.2004 wiesen die Generaldirektoren
Montag, 26.04.2004, 14:58 Uhr
Redaktion
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