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Die Energiebranche wünscht sich mehr Planungssicherheit bei der Mehrwertsteuer auf Gas. Sie war aufgrund der Energiekrise auf 7 Prozent gesenkt worden.
Der Branchenverband BDEW will, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme von 19 auf 7
Prozent erst im März wieder rückgängig gemacht wird. Wegen der hohen Energiepreise infolge des Angriffs auf die Ukraine, verbunden mit dem russischen Gaslieferstopp nach Deutschland Ende August 2022, hatte die Bundesregierung die Absenkung beschlossen. So sollten die Firmen und Haushalte entlastet werden. Geplant war, dass diese Regelung Ende März ausläuft. Nach dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz soll die Senkung bereits Ende Februar enden.
Das Wachstumschancengesetz sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen vor. Begründet wurde die Planänderung mit den inzwischen wieder gesunkenen Energiepreisen. Der Bundesrat hatte das Vorhaben jedoch blockiert und den Vermittlungsausschuss eingeschaltet.
Kunden nicht zu vermittelnDiese Situation nehmen die Branchenverbände zum Anlass für ihren Appell, die ursprüngliche Regelung beizubehalten und den Satz erst Ende März wieder anzuheben. Dies gebe den Unternehmen eine längerfristige Planungssicherheit und würde die Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kerstin Andreae gegenüber der
Deutschen Presseagentur. Eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen wäre „prozessual und technisch komplex, nur schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar“ − sollte die Politik erst im März entscheiden, dass die Mehrwertsteuersenkung Ende Februar ausläuft.
Rechnungen müssten nachträglich korrigiert werden, künftige Rechnungen könnten nicht rechtzeitig gestellt und Abschlagspläne nicht angepasst werden, sagte Andreae. Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Erhöhung im Vermittlungsausschuss fallengelassen werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sagte, das Hin und Her in den vergangenen Monaten habe Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden geschaffen. „Erst recht dann, wenn Klarheit erst kurz vor knapp geschaffen wird, zumal uns die Fantasie fehlt, wie man ein Auslaufen zum 29.
Februar 2024 noch gesetzgeberisch hinbekommen möchte.“ Schließlich wäre die kurzfristige Umsetzung wieder mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Liebing verwies unter anderem auf eine IT-Umstellung und Information an Kunden. Der VKU rate daher dringend von einem vorzeitigen Auslaufen ab.
Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion machte gegenüber der
Deutschen Presseagentur deutlich, dass wohl alles so wie ursprünglich geplant kommen werde, also die Änderung erst Ende März erfolgt: Ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss, um den Termin vorzuziehen, sei aus zeitlichen Gründen ohnehin nicht mehr möglich.
Montag, 5.02.2024, 16:02 Uhr
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