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Energie & Management > Europaeische Union - Einigung auf nachhaltige Batterieproduktion
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Einigung auf nachhaltige Batterieproduktion

In der EU sollen Batterien in Zukunft nachhaltig hergestellt und entsorgt werden. Insgesamt wird eine zehnfache Nachfrage bis 2030 prognostiziert.
In der EU sollen Batterien in Zukunft nachhaltig hergestellt und entsorgt werden. Die Verhandlungsführer des EU-Ministerrates und des Europäischen Parlamentes verständigten sich am Freitag Abend auf eine neue Verordnung, die den gesamten Lebenszyklus aller Batterien regelt.

Die Vorschriften der Union erfassen erstmals die gesamte Wertschöpfung von der Produktion über die Wiederverwendung bis zur Entsorgung. Damit soll sichergestellt werden, dass der bevorstehende Boom der Batterieproduktion sicher und nachhaltig erfolgt und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beiträgt.

„Batterien sind ein Schlüsselelement auf dem Weg der EU zur emissionsfreien Mobilität“, sagte der Vorsitzende des Ministerrates, der tschechische Umweltminister Marian Jurecka, nach den Verhandlungen in Brüssel. „Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 verzehnfachen. Deswegen müssen wir sicherstellen, dass wir genug Batterien haben und dass sie nachhaltig produziert werden.“

Die Verordnung legt Qualitätsmerkmale für Batterien fest, die für eine weitgehende Wiederverwertung sorgen sollen. Dazu gehören auch Sammelquoten, Zielwerte für die Wiederverwendung bestimmter Materialien sowie eine erweiterte Produzentenhaftung.

So müssen die Hersteller bis 2030 die Sammelquote für transportierbare Batterien auf 73 Prozent steigern, für „leichte“ Batterien (zum Beispiel für elektrische Fahrräder) auf 61 Prozent. Von den Komponenten der Industrie- und SLI-Batterien (beispielsweise zum Starten von Motoren) müssen 80 Prozent des Lithiums spätestens 2031 gesammelt werden. 16 Prozent des Kobalts, 85 Prozent des Bleis und 6 Prozent von Lithium und Nickel müssen recycelt werden. Das müssen von die Hersteller auch dokumentieren.

Batterien in Apparaten wie Mobiltelefonen müssen aus dem Gerät entfernt und vom Verbraucher ersetzt werden können. Dafür haben die Hersteller eine Ãœbergangszeit von 42 Monaten. Ausgenommen sind medizinische Apparate und Geräte, bei denen durch den Austausch die Sicherheit gefährdet wäre.

Batterien für leichte Fahrzeuge müssen von einer Fachwerkstatt ersetzt werden können. Umfangreiche Etikettierungsvorschriften sollen für einen fairen, an Sicherheit und Nachhaltigkeit orientierten Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Käufer müssen über die Leistungsfähigkeit, Lebensdauer und die Bedingungen für einen sicheren Betrieb aufgeklärt werden.

Pass für größere Batterien

Größere Batterien über 2 kWh Kapazität erhalten einen lebenslangen digitalen „Batteriepass“ mit QR-Code. Dieser muss in drei, der QR-Code in dreieinhalb Jahren eingeführt werden.

Der CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeugen (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien muss zudem gekennzeichnet sein.

Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen obendrein unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. 

Um die Produktion von Batterien umweltfreundlicher und sozial verträglicher zu machen, müssen die Hersteller die Herkunft ihrer Rohstoffe und Vorprodukte detailliert dokumentieren. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU / SME).

Für gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Cadmium oder Blei sind strenge Grenzwerte vorgesehen. Der Verhandlungsführer der Grünen, Malte Gallee, sprach von einer „wegweisenden Verordnung, mit der die EU weltweit einzigartige Standards für nachhaltiges Design und Recycling von Batterien“ setze. Damit ebne sie den Weg zu den Leistungs- und Haltbarkeitsstandards der Zukunft und zu einer umweltverträglichen Mobilität.

​Reaktionen

Der Bundesverband E-Mobilität lobte: „Die Batterien der Elektromobilität vom E-Bike bis zur E-Aviation können damit als das erste grüne Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.“

Die Umweltorganisation „Verkehr und Umwelt“ (T&E) begrüßte die Einigung als Wende in der Batterieproduktion. Hersteller, die Batterien auf den europäischen Markt bringen wollten, müssten spätestens 2024 den gesamten Fußabdruck ihrer Produkte dokumentieren und dürften ab 2027 nur noch „saubere Energie“ einsetzen. Batterien seien schon jetzt nachhaltiger als der Einsatz fossiler Kraftstoffe.

Auch die EU-Kommission begrüßte die Einigung als wichtiges Element des europäischen Klimapaktes (Green Deal). Damit erhalte die Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Impuls und die EU komme auf ihrem Weg zur Beseitigung der Umweltverschmutzung voran. Die Verordnung stelle den Rahmen für die Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Batterie-Industrie dar, mit der die EU die Energiewende voranbringe und ihre Energieunabhängigkeit stärke.

Montag, 12.12.2022, 12:20 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Einigung auf nachhaltige Batterieproduktion
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union
Einigung auf nachhaltige Batterieproduktion
In der EU sollen Batterien in Zukunft nachhaltig hergestellt und entsorgt werden. Insgesamt wird eine zehnfache Nachfrage bis 2030 prognostiziert.
In der EU sollen Batterien in Zukunft nachhaltig hergestellt und entsorgt werden. Die Verhandlungsführer des EU-Ministerrates und des Europäischen Parlamentes verständigten sich am Freitag Abend auf eine neue Verordnung, die den gesamten Lebenszyklus aller Batterien regelt.

Die Vorschriften der Union erfassen erstmals die gesamte Wertschöpfung von der Produktion über die Wiederverwendung bis zur Entsorgung. Damit soll sichergestellt werden, dass der bevorstehende Boom der Batterieproduktion sicher und nachhaltig erfolgt und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beiträgt.

„Batterien sind ein Schlüsselelement auf dem Weg der EU zur emissionsfreien Mobilität“, sagte der Vorsitzende des Ministerrates, der tschechische Umweltminister Marian Jurecka, nach den Verhandlungen in Brüssel. „Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 verzehnfachen. Deswegen müssen wir sicherstellen, dass wir genug Batterien haben und dass sie nachhaltig produziert werden.“

Die Verordnung legt Qualitätsmerkmale für Batterien fest, die für eine weitgehende Wiederverwertung sorgen sollen. Dazu gehören auch Sammelquoten, Zielwerte für die Wiederverwendung bestimmter Materialien sowie eine erweiterte Produzentenhaftung.

So müssen die Hersteller bis 2030 die Sammelquote für transportierbare Batterien auf 73 Prozent steigern, für „leichte“ Batterien (zum Beispiel für elektrische Fahrräder) auf 61 Prozent. Von den Komponenten der Industrie- und SLI-Batterien (beispielsweise zum Starten von Motoren) müssen 80 Prozent des Lithiums spätestens 2031 gesammelt werden. 16 Prozent des Kobalts, 85 Prozent des Bleis und 6 Prozent von Lithium und Nickel müssen recycelt werden. Das müssen von die Hersteller auch dokumentieren.

Batterien in Apparaten wie Mobiltelefonen müssen aus dem Gerät entfernt und vom Verbraucher ersetzt werden können. Dafür haben die Hersteller eine Ãœbergangszeit von 42 Monaten. Ausgenommen sind medizinische Apparate und Geräte, bei denen durch den Austausch die Sicherheit gefährdet wäre.

Batterien für leichte Fahrzeuge müssen von einer Fachwerkstatt ersetzt werden können. Umfangreiche Etikettierungsvorschriften sollen für einen fairen, an Sicherheit und Nachhaltigkeit orientierten Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Käufer müssen über die Leistungsfähigkeit, Lebensdauer und die Bedingungen für einen sicheren Betrieb aufgeklärt werden.

Pass für größere Batterien

Größere Batterien über 2 kWh Kapazität erhalten einen lebenslangen digitalen „Batteriepass“ mit QR-Code. Dieser muss in drei, der QR-Code in dreieinhalb Jahren eingeführt werden.

Der CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeugen (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien muss zudem gekennzeichnet sein.

Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen obendrein unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. 

Um die Produktion von Batterien umweltfreundlicher und sozial verträglicher zu machen, müssen die Hersteller die Herkunft ihrer Rohstoffe und Vorprodukte detailliert dokumentieren. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU / SME).

Für gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Cadmium oder Blei sind strenge Grenzwerte vorgesehen. Der Verhandlungsführer der Grünen, Malte Gallee, sprach von einer „wegweisenden Verordnung, mit der die EU weltweit einzigartige Standards für nachhaltiges Design und Recycling von Batterien“ setze. Damit ebne sie den Weg zu den Leistungs- und Haltbarkeitsstandards der Zukunft und zu einer umweltverträglichen Mobilität.

​Reaktionen

Der Bundesverband E-Mobilität lobte: „Die Batterien der Elektromobilität vom E-Bike bis zur E-Aviation können damit als das erste grüne Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.“

Die Umweltorganisation „Verkehr und Umwelt“ (T&E) begrüßte die Einigung als Wende in der Batterieproduktion. Hersteller, die Batterien auf den europäischen Markt bringen wollten, müssten spätestens 2024 den gesamten Fußabdruck ihrer Produkte dokumentieren und dürften ab 2027 nur noch „saubere Energie“ einsetzen. Batterien seien schon jetzt nachhaltiger als der Einsatz fossiler Kraftstoffe.

Auch die EU-Kommission begrüßte die Einigung als wichtiges Element des europäischen Klimapaktes (Green Deal). Damit erhalte die Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Impuls und die EU komme auf ihrem Weg zur Beseitigung der Umweltverschmutzung voran. Die Verordnung stelle den Rahmen für die Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Batterie-Industrie dar, mit der die EU die Energiewende voranbringe und ihre Energieunabhängigkeit stärke.

Montag, 12.12.2022, 12:20 Uhr
Tom Weingärtner

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