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Energie & Management > Smart Meter - Ein schwerfälliges Meldeverfahren für den Rollout
Quelle: Shutterstock / ARVD73
Smart Meter

Ein schwerfälliges Meldeverfahren für den Rollout

Die Statistik der Bundesnetzagentur hinkt dem tatsächlichen Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme hinterher.
Die Bundesnetzagentur hat kurz vor Weihnachten den Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme zum Stichtag 30. September 2025 veröffentlicht. Die Zahlen beruhen auf quartalsweisen Meldungen von rund 800 grundzuständigen Messstellenbetreibern – diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den lokalen und regionalen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben.

Bis zum 31. Dezember 2025 mussten diese Unternehmen mindestens 20 Prozent ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle an intelligenten Messsystemen abgearbeitet haben. Ob sie dieser Pflicht tatsächlich nachgekommen sind, lässt sich in vielen Fallen noch nicht sagen. Denn die Meldungen für das letzte Quartal des vergangenen Jahres müssen erst bis zum 4. Februar 2026 abgegeben werden.

Die Bundesnetzagentur war im Sommer 2024 angetreten, mit der Erhebung eine fundierte Grundlage für die politisch-regulatorische Diskussion und eine Orientierung für die Praxis zu liefern. Dass der tatsächliche Stand des Rollouts zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Daten auf der Internetseite der Bundesnetzagentur schon wieder ein ganz anderer ist, hat in den vergangenen Wochen und Monaten für Unmut gesorgt. Wer die 20-Prozent-Quote erreicht hat und wer nicht, wird deshalb erst Ende des ersten Quartals 2026 öffentlich sein.

Bei den Metering Days im vergangenen Herbst hatte Jan Peter Sasse, der bei der Bundesnetzagentur das Referat Elektrizitätsverteilernetze leitet, eingeräumt, ihm sei eine „gewisse Kritik“ nicht entgangen. Das liege einerseits an einer längeren Reaktionsfrist für die Unternehmen. So musste beispielsweise die Meldung für das dritte Quartal bis zum 11. November abgegeben werden. Andererseits müsse die Behörde sehr häufig nachfassen, plausibilisieren und etwa bei 10 Prozent der Messstellenbetreiber nachfragen. „Wir leiten auch Aufsichtsverfahren ein, wenn Unternehmen keine Zahlen liefern“, so Sasse. Und wer sein 20-Prozent-Ziel verpasse, werde mit den „scharfen Aufsichtsbefugnissen“ der Behörde Bekanntschaft machen.
 
Zwangsgelder können wiederholt erhoben werden
 
Auf eine aktuelle Anfrage von E&M konkretisierte die Behörde, Zwangsgelder stellten keine Sanktion dar. Sie dienten der Durchsetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltens. „Sofern grundzuständige Messstellenbetreiber die 20-Prozentquote aus dem Messstellenbetriebsgesetz zum gesetzlichen Stichtag 31.12.2025 (Abfrage Q4 2025) nicht erfüllen, wird die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des Grads und des Umfangs der Nichterfüllung Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, das heißt grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichten, das dem Messstellenbetriebsgesetz entgegenstehende Verhalten abzustellen“, so eine Sprecherin schriftlich gegenüber E&M.

Die Höhe des Zwangsgeldes hänge von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung ab. „Dabei beträgt das Zwangsgeld nach § 94 S. 3 EnWG mindestens 1.000 Euro und kann bis zu 10 Millionen Euro betragen“, so die Sprecherin. Zwangsgelder könnten wiederholt erhoben und auch gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen. Welche Maßnahme aber tatsächlich infrage kommt − schließlich könnte auch der Entzug der Grundzuständigkeit und deren Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber erfolgen −, entscheide die Bundesnetzagentur allerdings jeweils in konkreten Aufsichtsverfahren.

Im Einzelfall ist die amtliche Zahl fragwürdig: das Stadtwerk am See

Dass die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rollout-Quoten mitunter auch mit Vorsicht zu genießen sind, zeigt sich am Beispiel des Stadtwerks am See. Der Versorger aus Friedrichshafen wähnte sich zum Stichtag 30. Juni auf einem guten Weg, die Quote zu erfüllen; die 20 Prozent der nach damaligem Stand relevanten 2.958 Pflichteinbaufälle werde man „auf jeden Fall“ fristgerecht schaffen. Aktuell seien bereits 550 der 591 erforderlichen Einheiten installiert − und dies ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern, hieß es damals auf Anfrage von E&M von Seiten des Unternehmens.

Ende des dritten Quartals sind für das Stadtwerk am See jedoch nur 5,9 Prozent eingetragen. „Uns ist die Differenz bereits aufgefallen. Deshalb stehen wir in Kontakt mit der BNetzA, um die Berechnungsgrundlagen miteinander zu vergleichen“, so eine Unternehmenssprecherin nun gegenüber E&M.

Einen ausführlichen Beitrag zum Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme lesen Sie in der Print-Ausgabe von Energie & Management vom 1. Februar.

Montag, 26.01.2026, 15:59 Uhr
Fritz Wilhelm
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Die Statistik der Bundesnetzagentur hinkt dem tatsächlichen Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme hinterher.
Die Bundesnetzagentur hat kurz vor Weihnachten den Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme zum Stichtag 30. September 2025 veröffentlicht. Die Zahlen beruhen auf quartalsweisen Meldungen von rund 800 grundzuständigen Messstellenbetreibern – diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den lokalen und regionalen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben.

Bis zum 31. Dezember 2025 mussten diese Unternehmen mindestens 20 Prozent ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle an intelligenten Messsystemen abgearbeitet haben. Ob sie dieser Pflicht tatsächlich nachgekommen sind, lässt sich in vielen Fallen noch nicht sagen. Denn die Meldungen für das letzte Quartal des vergangenen Jahres müssen erst bis zum 4. Februar 2026 abgegeben werden.

Die Bundesnetzagentur war im Sommer 2024 angetreten, mit der Erhebung eine fundierte Grundlage für die politisch-regulatorische Diskussion und eine Orientierung für die Praxis zu liefern. Dass der tatsächliche Stand des Rollouts zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Daten auf der Internetseite der Bundesnetzagentur schon wieder ein ganz anderer ist, hat in den vergangenen Wochen und Monaten für Unmut gesorgt. Wer die 20-Prozent-Quote erreicht hat und wer nicht, wird deshalb erst Ende des ersten Quartals 2026 öffentlich sein.

Bei den Metering Days im vergangenen Herbst hatte Jan Peter Sasse, der bei der Bundesnetzagentur das Referat Elektrizitätsverteilernetze leitet, eingeräumt, ihm sei eine „gewisse Kritik“ nicht entgangen. Das liege einerseits an einer längeren Reaktionsfrist für die Unternehmen. So musste beispielsweise die Meldung für das dritte Quartal bis zum 11. November abgegeben werden. Andererseits müsse die Behörde sehr häufig nachfassen, plausibilisieren und etwa bei 10 Prozent der Messstellenbetreiber nachfragen. „Wir leiten auch Aufsichtsverfahren ein, wenn Unternehmen keine Zahlen liefern“, so Sasse. Und wer sein 20-Prozent-Ziel verpasse, werde mit den „scharfen Aufsichtsbefugnissen“ der Behörde Bekanntschaft machen.
 
Zwangsgelder können wiederholt erhoben werden
 
Auf eine aktuelle Anfrage von E&M konkretisierte die Behörde, Zwangsgelder stellten keine Sanktion dar. Sie dienten der Durchsetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltens. „Sofern grundzuständige Messstellenbetreiber die 20-Prozentquote aus dem Messstellenbetriebsgesetz zum gesetzlichen Stichtag 31.12.2025 (Abfrage Q4 2025) nicht erfüllen, wird die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des Grads und des Umfangs der Nichterfüllung Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, das heißt grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichten, das dem Messstellenbetriebsgesetz entgegenstehende Verhalten abzustellen“, so eine Sprecherin schriftlich gegenüber E&M.

Die Höhe des Zwangsgeldes hänge von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung ab. „Dabei beträgt das Zwangsgeld nach § 94 S. 3 EnWG mindestens 1.000 Euro und kann bis zu 10 Millionen Euro betragen“, so die Sprecherin. Zwangsgelder könnten wiederholt erhoben und auch gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen. Welche Maßnahme aber tatsächlich infrage kommt − schließlich könnte auch der Entzug der Grundzuständigkeit und deren Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber erfolgen −, entscheide die Bundesnetzagentur allerdings jeweils in konkreten Aufsichtsverfahren.

Im Einzelfall ist die amtliche Zahl fragwürdig: das Stadtwerk am See

Dass die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rollout-Quoten mitunter auch mit Vorsicht zu genießen sind, zeigt sich am Beispiel des Stadtwerks am See. Der Versorger aus Friedrichshafen wähnte sich zum Stichtag 30. Juni auf einem guten Weg, die Quote zu erfüllen; die 20 Prozent der nach damaligem Stand relevanten 2.958 Pflichteinbaufälle werde man „auf jeden Fall“ fristgerecht schaffen. Aktuell seien bereits 550 der 591 erforderlichen Einheiten installiert − und dies ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern, hieß es damals auf Anfrage von E&M von Seiten des Unternehmens.

Ende des dritten Quartals sind für das Stadtwerk am See jedoch nur 5,9 Prozent eingetragen. „Uns ist die Differenz bereits aufgefallen. Deshalb stehen wir in Kontakt mit der BNetzA, um die Berechnungsgrundlagen miteinander zu vergleichen“, so eine Unternehmenssprecherin nun gegenüber E&M.

Einen ausführlichen Beitrag zum Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme lesen Sie in der Print-Ausgabe von Energie & Management vom 1. Februar.

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Fritz Wilhelm

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