Die Bundesregierung hat sich kürzlich darauf festgelegt, alle biogenen Treibstoffe sowie deren Bemischung zu herkömmlichen Kraftstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien.
Nach einem Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. November sind Biogas, synthetisches Benzin und Diesel aus Biomasse, Bioethanol, Biomethanol, Wasserstoff aus Biomasse sowie Fettsäuremethylester künftig steuerbegünstigt. Auch die Anteile an Biokraftstoffen die herkömmlichem Benzin und Diesel beigemengt werden, sind demnächst freigestellt.Die Steuerbefreiung biogener K
Montag, 17.11.2003, 13:59 Uhr
Michael Pecka
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